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Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag

Wunder44

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hallo! mein partner, wir sind nicht verheiratet, bekommt etwa 70.000 euro brutto p.a. und den kinderfreibetrag, ich bin noch in elternzeit und verdiene auch nicht viel und bekomme kindergeld. Frage 1) Kann ich trotzdem auch den kinderfreibetrag angeben und habe vielleicht andere ersparnisse z.b. bei der kirchensteuer etc? 2) wieviel Steuerersparnis sind es in euro etwa für meinen Partner?


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Wunder44

Dein Partner kann nur den halben Freibetrag bekommen, oder? 1) "Angeben" kannst du den FB nicht selbst. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist. Dein Partner kann Unterhalt für dich geltend machen, i.d.R. bis euer Kind 3 ist. 2) Ersparnis im Vergleich zu was? Die voraussichtliche Erstattung kannst du mit diversen Programmen berechnen.


Wunder44

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

7800euro sind es etwa die steuerfrei bleiben, aber was heißt das, wieviel spart er sozusagen Dank kinderfreibetrag


Wunder44

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Antwort auf Beitrag von Wunder44

So komme jetzt auf ca. 250 monatlich bei 70000euro Lohn p.a. - halbes kindergeld


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Das ist aber der ganze Kinderfreibetrag - meiner Meinung nach steht ihm nur 0.5 zu. Was das steuerlich ausmacht, kann man so pauschal nicht sagen, da das ja vom zu versteuernden Einkommen abhängt. Das kenne ich nicht :-) Aber wie gesagt, bei Smartsteuer oder Elster kannst du die Daten eingeben und dann siehst du es ja.


Wunder44

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ca. 70.000 pro Jahr hat er Einkommen. Es muss ja mehr als 204 € an Steuerersparnis sein, denn der kinderfreibetrag ist bei meinem Freund günstiger für ihn.


Wunder44

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Also gebe ich nur beides in der Steuererklärung an und dann wird automatisch geschaut was für mich besser ist? Könnte ich denn Kindergeld bekommen und der Kinderfreibetrag sorgt zwar nicht für eine Steuerersparnis beim Einkommen aber evtl bei der Kirchensteuer für etwas weniger? Habe ich sonst irgebwedelche Vorteile oder könnte neben der Steuererklärung den Freibetrag mit angeben? Dankeee


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Wunder44

wenn der Kinderfreibetrag für Euch günstiger ist gibt es kein Kindergeld oder ? dagmar


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Wunder44

Hallo, Dein Partner soll Dir Betreuungsunterhalt überweisen. Den kann er bei der Steuer nächstes Jahr geltend machen, und Du musst es ggf. versteuern. kann aber durch die Steuerprogression /du hast einen geringeren %-Satz als er) gut was ausmachen. Hat damals meinem Partner und mir locker 3.000 € im Jahr gebracht. Lies Dich mal dazu ein. Gruß D


Wunder44

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Und wieviel hat er dir überwiesen?


Wunder44

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Bin auch in st Klasse 1