Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von kevome* am 14.03.2020, 10:59 Uhr

Lohn bei Schliessung - Kita....

Sie hat doch einen Arbeitsvertrag und natürlich muss der Arbeitgeber das Gehalt weiter bezahlen. Im Zweifel muss er Kurzarbeit beantragen.

"Was passiert bei einer Betriebsschließung?

Was passiert, wenn mein Betrieb wegen des Corona-Virus schließt? Hier muss man unterscheiden: Wenn ein Unternehmen behördlich geschlossen wird wegen einer nachgewiesenen Infektion, dann haben Beschäftigte Anspruch auf die Fortzahlung ihrer Gehälter. Der Arbeitgeber trägt in diesem Falle das Risiko. Bei einer amtlichen Schließung können die Unternehmen allerdings das Geld hierfür wieder vom Staat zurückfordern.

Wenn ein Arbeitgeber sich dagegen "vorsorglich" dazu entschließt, den Betrieb einzustellen, kann er grundsätzlich nicht von seinen Beschäftigten verlangen, für diese Zeit Urlaub zu nehmen. Heute hat der Bundestag allerdings die Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gelockert. Das heißt, wenn ein Unternehmen, etwa weil massiv Aufträge weggebrochen sind, seinen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten kann, kann das Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Die Arbeitszeit der Beschäftigten wird dann reduziert – bei entsprechender Kürzung des Lohns. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann einen Teil des Verdienstausfalls: 60 Prozent, beziehungsweise 67 Prozent, wenn die oder der Beschäftigte einen Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen hat"

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-und-schulschliessungen-welche-rechte-haben-beschaeftigte,Rt7RVQZ?fbclid=IwAR0WPlWs_VssgZmX6GriWyH0lxxV4OuCmbFlGOsO3xEILFwWDIzqNZkGk0E

 
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