Geschrieben von kevome* am 14.03.2020, 10:59 Uhr |
Lohn bei Schliessung - Kita....
Sie hat doch einen Arbeitsvertrag und natürlich muss der Arbeitgeber das Gehalt weiter bezahlen. Im Zweifel muss er Kurzarbeit beantragen.
"Was passiert bei einer Betriebsschließung?
Was passiert, wenn mein Betrieb wegen des Corona-Virus schließt? Hier muss man unterscheiden: Wenn ein Unternehmen behördlich geschlossen wird wegen einer nachgewiesenen Infektion, dann haben Beschäftigte Anspruch auf die Fortzahlung ihrer Gehälter. Der Arbeitgeber trägt in diesem Falle das Risiko. Bei einer amtlichen Schließung können die Unternehmen allerdings das Geld hierfür wieder vom Staat zurückfordern.
Wenn ein Arbeitgeber sich dagegen "vorsorglich" dazu entschließt, den Betrieb einzustellen, kann er grundsätzlich nicht von seinen Beschäftigten verlangen, für diese Zeit Urlaub zu nehmen. Heute hat der Bundestag allerdings die Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gelockert. Das heißt, wenn ein Unternehmen, etwa weil massiv Aufträge weggebrochen sind, seinen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten kann, kann das Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Die Arbeitszeit der Beschäftigten wird dann reduziert – bei entsprechender Kürzung des Lohns. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann einen Teil des Verdienstausfalls: 60 Prozent, beziehungsweise 67 Prozent, wenn die oder der Beschäftigte einen Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen hat"
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-und-schulschliessungen-welche-rechte-haben-beschaeftigte,Rt7RVQZ?fbclid=IwAR0WPlWs_VssgZmX6GriWyH0lxxV4OuCmbFlGOsO3xEILFwWDIzqNZkGk0E
- Lohn bei Schliessung - Kita.... - Ellert 13.03.20, 16:47
- PS - ist nicht öffentlicher Dienst - Ellert 13.03.20, 16:49
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - QueenMum 13.03.20, 17:27
- Seit Einführung der Schliesszeiten - Ellert 13.03.20, 17:39
- Re: Seit Einführung der Schliesszeiten - basis 13.03.20, 21:48
- Re: Seit Einführung der Schliesszeiten - mama von joshua am tab 20.03.20, 16:12
- Seit Einführung der Schliesszeiten - Ellert 13.03.20, 17:39
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - Tini_79 13.03.20, 17:58
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - basis 13.03.20, 21:47
- im Umkehrschluss muss dann auch keiner Kindergarten zahlen wenn er zu hat ? - Ellert 13.03.20, 22:23
- Re: im Umkehrschluss muss dann auch keiner Kindergarten zahlen wenn er zu hat ? - basis 13.03.20, 22:35
- und in 4 Wochen ist das nicht erledigt - Ellert 14.03.20, 7:44
- Re: und in 4 Wochen ist das nicht erledigt - basis 14.03.20, 16:13
- und in 4 Wochen ist das nicht erledigt - Ellert 14.03.20, 7:44
- Re: im Umkehrschluss muss dann auch keiner Kindergarten zahlen wenn er zu hat ? - basis 13.03.20, 22:35
- im Umkehrschluss muss dann auch keiner Kindergarten zahlen wenn er zu hat ? - Ellert 13.03.20, 22:23
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - kevome* 14.03.20, 10:59
- passt ja beides nicht - Ellert 14.03.20, 14:45
- Re: passt ja beides nicht - kevome* 14.03.20, 17:18
- passt ja beides nicht - Ellert 14.03.20, 14:45
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - Silvia3 14.03.20, 16:52
- Re: Lohn bei Schliessung - Kita.... - Ani123 15.03.20, 23:36
Welche Rechte hat man, wenn man keinen KiGa-Platz ab 3 bekommt?
Kinderfreibetrag
Zahnversicherung ergo prämimum
Eure Sichtweise bitte ;-) Teil II
Geld anlegen
Kostenerstattung Widerspruchsführer
Umziehen in anderes Bundesland während Elternzeit
Eure Sichtweise bitte ;-)
Umschulung Elternzeit Abmahnung