Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von kevome* am 14.03.2020, 17:18 Uhr

passt ja beides nicht

Nach meinem Verständnis ist es der zweite Fall. Behördlich wird ja nur die Betreuung der Kinder untersagt Der AG beschießt daraufhin mangels "Aufträgen" zu schließen. Von daher würde ich sagen Kurzarbeit, weil nicht genug Arbeit da ist.

Unbezahlten Urlaub kann der AG ganz bestimmt nicht vorschreiben. Vor allem müssen die Elternbeiträge ja wahrscheinlich weiter bezahlt werden. Dann entsteht dem AG ja sowieso kein Schaden

 
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