Geschrieben von Detektiv007 am 06.03.2021, 15:54 Uhr |
Kühlschrank in der Mietwohnung
Da ich hier im Mieterverein bin, weiß ich, daß du keinen Anspruch auf einen neuen Kühlschrank hast, wenn der alte noch funktioniert.
Du kannst ihn allerdings ausbauen, in den Keller stellen, dir selber einen neuen kaufen und beim Auszug den alten Kühlschrank wieder einbauen.
Das steht auch so in unseren "Statuten"
Mit Herd das gleiche Spiel
- Kühlschrank in der Mietwohnung - Katalari 04.03.21, 14:14
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Okypete 04.03.21, 14:19
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Berlin! 04.03.21, 14:25
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - mirage 04.03.21, 14:43
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Felica 04.03.21, 17:52
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - 3wildehühner 04.03.21, 19:33
- war hier schonmal das Thema - Ellert 05.03.21, 12:19
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Katalari 05.03.21, 12:32
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Berlin! 05.03.21, 12:52
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Caot 05.03.21, 14:45
- im letzten Haus bei uns - Ellert 05.03.21, 20:31
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Detektiv007 06.03.21, 15:54
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Cata 07.03.21, 15:20