Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Detektiv007 am 06.03.2021, 15:54 Uhr

Kühlschrank in der Mietwohnung

Da ich hier im Mieterverein bin, weiß ich, daß du keinen Anspruch auf einen neuen Kühlschrank hast, wenn der alte noch funktioniert.

Du kannst ihn allerdings ausbauen, in den Keller stellen, dir selber einen neuen kaufen und beim Auszug den alten Kühlschrank wieder einbauen.

Das steht auch so in unseren "Statuten"

Mit Herd das gleiche Spiel

 
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