Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 04.03.2021, 14:25 Uhr

Kühlschrank in der Mietwohnung

es kommt auf den Mietvertrag an. Nur daraus ergibt sich, ob diese Dinge wirklich mitverdienet sind oder nur überlassen wurden.
Nur bei einer echten Vermietung kannst Überhaut Ansprüche auf Reparatur, Austausch etc. haben.
Letzteres aber nicht, weil Du gerne was Neues hättest. Dafür muß die Vermieterin nicht aufkommen. Solange die Dinge tuen, was sie tun sollen muß die Vermieterin auch nichts austauschen.

 
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