Geschrieben von KKM am 27.02.2021, 22:52 Uhr |
Melderecht - Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz
Kind, 21 Jahre, wird zum 01.04. zum Studium nach Berlin ziehen.
Sie hat dort eine Wohnung in einem Studentenwohnheim.
Dort wird sie sich deutlich mehr als 6 Monate im Jahr aufhalten.
Ich meine, dass sie damit ihren Erstwohnsitz nach Berlin verlegen muss.
Ist auch besser so, dort gibt es eine hohe Zweitwohnsitzsteuer.
Hat es Vorteile oder Nachteile, wenn sie bei mir ihren Zweitwohnsitz behält?
Oder soll sie sich direkt bei mir abmelden?
Fakten:
Ich beziehe ihr Kindergeld
Ich habe noch ein weiteres Kind, für das ich auch weiterhin Kindergeld beziehe
Ich bin in der Steuerklasse II
Das Kindergeld muss ich zwingend weiterhin beziehen, weil bei mir als Beamtin der Ortszuschlag und die Beihilfe daran hängt.
Der Kindergeldanspruch definiert sich nach meinen Infos nur über Alter und Ausbildung, nicht nach Wohnort in Deutschland, oder?
Wer weiß etwas darüber?
Wie habt Ihr das geregelt?
Re: Melderecht - Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz
Antwort von Silvia3 am 27.02.2021, 23:35 Uhr
Unsere Tochter lebt seit knapp vier Jahren am Studienort, sie war vom ersten Tag dort mit Hauptwohnsitz gemeldet (ohne Zweitwohnsitz) und wir haben bis zum Abschluss des BA-Studiums Kindergeld für sie bekommen. Nachteile durch die Ummeldung hatten wir keine.
Ob das für alle Bundesländer/für Beamten genauso gilt, weiß ich nicht.
Silvia
Re: Melderecht - Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz
Antwort von kravallie am 28.02.2021, 10:11 Uhr
Meine tochter lebt seit 5 jahren am studienort mit erstwohnsitz, kindergeld bezog ich bis sie 25 war, rest wie bei dir.
Zweitwohnsitz stand bei uns nie zur debatte.
Danke
Antwort von KKM am 28.02.2021, 11:17 Uhr
Dann ist der Erstwohnsitz in Berlin zumindest für mich als Bezieher des Kindesgeldes unschädlich.
Sicherheitshalber lassen wir ihren Zweitwohnsitz hier. Nachteile hat das scheinbar nicht.
Re: Melderecht - Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz
Antwort von Ellert am 28.02.2021, 11:48 Uhr
huhu
die Frage hatte ich auch
Kind hat eine Wohnung am Studienort der Erstwohnsitz werden müsste,
da sie aber nie einzog da das Studium nur online ist melde ich sie dort nicht an bisher
das habe ich von denen auch schriftlich,erst bei Einzug
Zweitwohnsitz bleibt hier dahei, hier gibt es keiner Zweitwohnsitzsteuer,
Kindergeld bekommen wir dennoch egal wo sie lebt.
Re: Melderecht - Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz
Antwort von Benedikte am 28.02.2021, 14:05 Uhr
Meine Kinder sind alle am Studien/Ausbildungsort angemeldet. Was unterschiedliche Gründe hatte- bei einem war es Muss vom Wohnungsgeber bzw. Vermieter, also dass man sich ordentlich anmeldet, dann ist es ja auch für den Empfang von Post wichtig, für diverse Vergünstigungen manchmal-in Berlin gibt oder gab es einen BerlinPass, mit dem man günstigere Eintritte erlangen konnte, als Berliner-vor allem waren wir meist im Ausland und sie hatten also keinen Erstwohnsitz zuhause.
HAt dem Kindergeld nie geschadet, im Gegenteil, ich kriege auch noch einen Freibetrag für auswärts untergebrachte Kinder...... irgendwo hinten in Anlage K.
Re: Melderecht - Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz
Antwort von Ani123 am 13.03.2021, 22:33 Uhr
Ich hatte während meiner Ausbildung Erstwohnsitz im Ausbildungsort; Zweitwohnsitz bei den Eltern.
Erst als ich den Zweitwohnsitz abmeldete kam es zu Änderungen, z.B. musste die Mülltonne geändert werden, von groß auf klein. Zusätzliche Kosten waren damit nicht verbunden. So welche Schritte wurden schriftlich angekündigt.
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