Geschrieben von Caot am 05.03.2021, 14:45 Uhr |
Kühlschrank in der Mietwohnung
Da wäre ich vorsichtig. Eventuell gibt es ein gutes Übergabeprotokoll indem die Gegenstände aufgeführt sind. Oder es steht zur Gebrauchsüberlassung. Einfach so Geräte dann nicht mehr übergeben würde mir nie im Traum einfallen.
Gefällt Dir das Gerät nicht, Kauf Dir ein neues. Das alte stellt man in den Keller. Bei Auszug tauscht man um. Fertig.
Steht die EBK im MV ( Miete inkl. EBK) dann zahlt der ET nur bei Defekt, aber nicht bei gefällt mir nicht.
- Kühlschrank in der Mietwohnung - Katalari 04.03.21, 14:14
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Okypete 04.03.21, 14:19
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Berlin! 04.03.21, 14:25
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - mirage 04.03.21, 14:43
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Felica 04.03.21, 17:52
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - 3wildehühner 04.03.21, 19:33
- war hier schonmal das Thema - Ellert 05.03.21, 12:19
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Katalari 05.03.21, 12:32
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Berlin! 05.03.21, 12:52
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Caot 05.03.21, 14:45
- im letzten Haus bei uns - Ellert 05.03.21, 20:31
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Detektiv007 06.03.21, 15:54
- Re: Kühlschrank in der Mietwohnung - Cata 07.03.21, 15:20