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Geschrieben von Caot am 05.03.2021, 14:45 Uhr

Kühlschrank in der Mietwohnung

Da wäre ich vorsichtig. Eventuell gibt es ein gutes Übergabeprotokoll indem die Gegenstände aufgeführt sind. Oder es steht zur Gebrauchsüberlassung. Einfach so Geräte dann nicht mehr übergeben würde mir nie im Traum einfallen.

Gefällt Dir das Gerät nicht, Kauf Dir ein neues. Das alte stellt man in den Keller. Bei Auszug tauscht man um. Fertig.

Steht die EBK im MV ( Miete inkl. EBK) dann zahlt der ET nur bei Defekt, aber nicht bei gefällt mir nicht.

 
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