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Geschrieben von Katalari am 05.03.2021, 12:32 Uhr

Kühlschrank in der Mietwohnung

Das würde doch aber auch bedeuten, dass wenn die Küche nicht drinsteht im Mietvertrag, muss sie bei Auszug auch nicht so sein wie vorher? Das heißt Wohnung ohne Kühlschrank und Herd mit Restküche einfach drinlassen?

 
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