Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von mama von joshua am tab am 23.04.2020, 17:48 Uhr

Kleinanzeigen, Anbieten von Schutzausrüstung

Nein, man muss überhaupt nichts anmelden. Da es sich bei der Tätigkeit nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach 15 EStG handelt (nachhaltige Tätigkeit, mit der Absicht Gewinn zu erzielen). Die Tätigkeit wird nicht dauerhaft ausgeübt und dient auch nicht der Absicht, Gewinn zu erzielen, da zu Selbstkostenpreisen veräussert wird. Man kann das Ganze in der Einkommensteuerjahreserklärung angeben, allerdings interessiert es das Finanzamt nicht wirklich, wenn man es nicht tut, da das zu versteuernde Einkommen im Normalfall nur minimal ansteigt und es selten Auswirkungen auf die Steuer hat.

Ich wäre nur mit dem Begriff "Schutz" vorsichtig. Schutzausrüstung muss soweit ich weiss eine bestimmte DIN-Norm erfüllen. Da würd ich mir einfach ne alternative Namensgebung überlegen, aber rein aus steuerlicher Sicht stellt das absolut kein Problem dar.

 
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