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Geschrieben von Mama 2020. am 16.04.2020, 14:02 Uhr

Probezeit und schwanger

Hallo ich habe mal eine frageich habe am 1.04 meinen neuen Job in der Pflege auf 50 Prozent Vertrag unterschrieben und arbeite seit dem dort, mein Vertrag ist auf 1 Jahr befristet mit einem halben Jahr probezeit. Mein schwangerschaftstest ist positiv also 6 ssw müsste es jetzt sein jedoch habe ich erst Ende April meinen Frauenarzt Termin bekommen.
Soll ich warten bis der Termin war und erst dann meinen AG informieren?
Kann ich gekündigt werden?

 
4 Antworten:

Re: Probezeit und schwanger

Antwort von Nebahat am 16.04.2020, 15:17 Uhr

Hallo,

Eine Schwangere darf nicht gekündigt werden.
Ich meine das gilt auch für die Probezeit.
Das der Vertrag befristet ist, wird aber so bleiben.
Der AG wird ihn dann bestimmt nicht verlängern.

Lg

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Re: Probezeit und schwanger

Antwort von Felica am 17.04.2020, 23:09 Uhr

Sobald dein AG von der Schwangerschaft weiss, fällst du unter das mutterschutzgesetz. Damit bist du auch in der Probezeit unter normale Umständen unkündbar. Auf deinen befristeten Vertrag hat das a er kein Einfluss, der läuft einfach aus, da muss nichts gekündigt werden.

Aber, in den ersten 12 Wochen kommt es oft zu einer FG. Passiert, blöde wenn man dann in der Probezeit ist. Weil dann ei ige AG kündigen. Da pflege auch ein weiter Begriff ist und icht alles als schwangere ein Thema ist, würde ich dazu raten schätze selbst ab ob du es sagen willst oder lieber noch wartest. Nur du weisst was du aktuell auf der Arbeit leisten musst.

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Re: Probezeit und schwanger

Antwort von Berlin! am 19.04.2020, 14:37 Uhr

Schwangere sind ordentlich unkündbar.
Das Ende eines vn vorn herein befristeten Vertrages ist keine Kündigung.

Du mußt die Schwangerschaft nicht mitteilen, solltest es aber tun, wenn Du Arbeiten machst, die für Dich als Schwangere gefährlich sein können.

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Re: Probezeit und schwanger

Antwort von Mehtab am 19.04.2020, 21:22 Uhr

Der Arbeitsvertrag von Mama 2020 ist auf ein Jahr befristet. Da sie am 01.04.2020 ihren Job begonnen hat, endet der Vertrag am 31.03.2021, wenn er nicht verlängert wird.

Der Arbeitgeber braucht nicht zu kündigen, weil der Vertrag automatisch am 31.03.2021 abläuft. Die Kündigungsschutzvorschriften finden also keine Anwendung.

Oder meinst du, dass du schon vorher gekündigt wirst? Da würde das Kündigungsschutzgesetz dann schon greifen.

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