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Geschrieben von Maikäferchen2017 am 21.04.2020, 22:11 Uhr

Mutterschutz bei früherer Geburt

Guten Abend,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht helfen:
Mein ET war der 14.4.20, woraus sich im Vorfeld folgende Mutterschutzfristen ergeben haben: 3.3.-13.4. (6 Wochen vor ET) + 15.4.-9.6. (8 Wochen nach ET). Nun habe ich aber genau eine Woche vorher, am 7.4., entbunden. Sofern ich richtig informiert bin, werden diese 7 Tage eher an die 8 Wochen hinten dran gehängt!?! Ich frage mich nur gerade, wofür diese Angaben relevant sind. Mein Arbeitgeber hat nun eine Bescheinigung über den ursprünglichen Zeitraum von meiner Krankenkasse bekommen, in der sie mir Mutterschaftsgeld zahlen. Ist ja auch korrekt so. Für die 6 Wochen habe ich mein Geld bereits erhalten, für die 8 Wochen bekomme ich es nun. Ist ja klar, dass sich für die KK der Zeitraum nicht ändert, sie zahlen halt insgesamt 99 Tage bzw 14 Wochen.
Wofür genau ist es aber dann nun wichtig, die 7 Tage Verlängerung anzugeben? Oder ist dieses nur relevant, wenn man direkt nach der Mutterschutzfrist wieder arbeiten möchte?

 
1 Antwort:

Re: Mutterschutz bei früherer Geburt

Antwort von Maikäferchen2017 am 22.04.2020, 4:30 Uhr

Hat sich erledigt... Manchmal braucht man einfach mal paar Stunden Schlaf zwischendurch

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