Geschrieben von Brummelmama am 18.02.2021, 22:27 Uhr |
Freundin zahlt nicht
Bist du Sammelbesteller? Da ist die Sache anders geregelt .Ansonsten durch deine Kundennummer und Legitimation hast du Ware bezogen. Der, der bestellt, zahlt. Du kannst jedoch im Gegenzug dir das Geld wiederholen. Ein Mahnbescheid wäre nach Aufforderung und Inverzugsetzung eine Möglichkeit und den kannst du selbst beantragen und ich würde auch über eine Strafanzeige nachdenken...auf jeden Fall musst du tätig werden....
- Freundin zahlt nicht - Terrortessa 15.02.21, 15:30
- Re: Freundin zahlt nicht - KKM 15.02.21, 16:00
- Re: Freundin zahlt nicht - Terrortessa 15.02.21, 16:06
- Re: Freundin zahlt nicht - KKM 15.02.21, 16:29
- Re: Freundin zahlt nicht - Terrortessa 15.02.21, 16:33
- Re: Freundin zahlt nicht - KKM 15.02.21, 16:29
- Re: Freundin zahlt nicht - Terrortessa 15.02.21, 16:06
- Re: Freundin zahlt nicht - Berlin! 15.02.21, 16:35
- um welchen - Okypete 15.02.21, 20:00
- war es denn eine hohe Summe ? - Ellert 15.02.21, 20:17
- Re: Freundin zahlt nicht - Brummelmama 18.02.21, 22:27
- Re: Freundin zahlt nicht - uriah 05.03.21, 21:46
- Re: Freundin zahlt nicht - MenschPapa 13.03.21, 14:46
- Re: Freundin zahlt nicht - KKM 15.02.21, 16:00
Kann man während der Elternzeit nochmal was ändern?
Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet?
Kindergeldnummer und Familienkasse im öffentlichen Dienst
Post hat sich schon wieder verlaufen
Frage zum Betreuungsunterhalt
Elterngeld für Vater nachträglich beantragen (Partnermonate)
Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Teilzeitarbeit
Recht auf Teilzeit nach Elternzeit
Umfrage zum Testament