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Geschrieben von Car.78 am 28.01.2021, 12:19 Uhr

Umfrage zum Testament

Hallo zusammen,
meine Frage richtet sich an alle, die verheiratet sind und wo Kinder aus vorangegangenen Beziehungen existieren. Habt Ihr ein Testament gemacht und wenn ja, wie (Notar, einfach handschriftlich,...)? Oder kümmert Euch das nicht?

Mein Mann und ich haben einen gemeinsamen Sohn, mein Mann hat aus einer zurück liegenden Beziehung noch einen fast erwachsenen Sohn. Ich komme gut mit ihm aus, das ist nicht das Thema. Dennoch möchte ich ihm nichts von meinem Vermögen vererben, sondern das soll alles mein eigener Sohn bekommen. Sollte mir jetzt was passieren, erbt mein Mann ja mind. 50% und das dann logischerweise irgendwann zum Teil mein Stiefsohn. Das muss ja auch gar nicht irgendwann sein - sollte uns beiden was passieren und mein Mann stirbt z.B. einen Tag nach mir, wäre das genauso. Grundsätzlich muss ich meinen Mann nicht absichern, der ist gut versorgt, selbst wenn mir was passiert.
Insofern überlege ich schon, ob ich das jetzt für mein Kind entsprechend regeln sollte. Man weiß schließlich nie, was wann passiert. Wer hat da Erfahrungen und hat das wie geregelt? Liebe Grüße, Caro

 
23 Antworten:

Re: Umfrage zum Testament

Antwort von KKM am 28.01.2021, 12:39 Uhr

Ich gehöre nicht zu der von Dir speziell angefragten Personengruppe.

Du solltest Dich notariell beraten lassen.
Es gibt viele Besonderheiten zu Nacherben etc.
Das könnte für Euch interessant sein.

Der Notar ist natürlich nicht kostenlos, dafür hoffentlich kompetent und auch bezahlbar.

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von Okypete am 28.01.2021, 17:13 Uhr

ganz Fix würde ich da einen Vertrag machen.....könnt4 sonst sehr dumm ausgehen...ich hoffe du hast auch einen Ehevertrag

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von Okypete am 28.01.2021, 17:14 Uhr

Zusatz...wenn es doof läuft bekommt dein Sohn sehr wenig....ich würde auch zusätzlich noch einen Ehevertrag nachschiesen....sehr blauäufig eigenlich das du den noch nciht hast

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von Car.78 am 28.01.2021, 18:00 Uhr

Warum blauäugig? Welchen Vorteil hätte denn der Ehevertrag in der Situation?

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von Car.78 am 28.01.2021, 18:02 Uhr

Und in welcher Konstellation bekäme mein Sohn dann sehr wenig? Möchte es echt gerne verstehen.

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von Car.78 am 29.01.2021, 6:59 Uhr

Wie erwartet...nur haltloses Rumgeblubbere!

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von tonib am 29.01.2021, 9:00 Uhr

Wir haben gerade ein notarielles Testament gemacht. Themen waren vor allem: wie werden die Kinder gleich behandelt, wie stellt man sicher, dass bestimmte Werte in der Familie bleiben.


Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe und wir planen ein (für unsere Verhältnisse) großes Bauprojekt - da spielt es natürlich schon eine Rolle, wer dann im Fall der Fälle erbt. Horrorvorstellung meines Mannes: er stirbt (ich erbe die Hälfte seines Anteils), ich heirate neu, ich sterbe, der neue Mann erbt die Hälfte meines Anteils - seine beiden Kinder aus erster Ehe erben dann nur je 12,5%, unsere gemeinsamen je 31,25% vom großen Projekt, und der neue Mann ist dann auf einmal Teilhaber. Wir haben eine Lösung gefunden, nach der alle vier Kinder alleine erben, aber ich lebenslangen Nießbrauch habe - kann ich gut mit leben. Ich mache mir solche Sorgen nicht (mein Mann ist deutlich älter und krank) - und lasse ihn ganz normal erben.

Man kann da ewig drüber nachdenken, was der beste Weg ist - unsere gemeinsamen Kinder sind noch Teenager, die beiden Großen schon in der Familiengründungsphase - daber haben wir für einen anderen Vermögenswert, den die Kinder auch direkt, aber mit Nießbrauch für mich belastet, erben, den Nießbrauch darauf beschränkt, dass die Kinder jeweils das 35ste Lebensjahr erreichen.Da sollte eben dringend ausgeschlossen werden, dass ggfs. ein neuer Mann etwas erbt. Mir ist das recht, diesen Vermögenswert hat die Familie meines Mannes aufgebaut und ich wäre mit einem Nießbrauch mehr als großzügig bedient.

Wir hatten auch erwogen, dass ich als Erbin eingesetzt werde und wiederum alle vier Kinder dann von mir gleichberechtigt erben. Allerdings haben die großen Kinder eine sehr wohlhabende Großmutter (mütterlicherseits), von der sie viel erben werden, während von meinen Eltern nicht viel zu erwarten ist, so dass dann die beiden Großen sozusagen von drei Seiten erben würden, die Kleinen nur von zwei. Also, das mütterliche Erbe sollte man meiner Meinung nach perspektivisch mitberücksichtigen, auch wenn natürlich alles ganz anders kommen kann....

Mein Mann ist da eher Mikromanager, während ich auf ein paar klare Grundregeln vertraue. Es fühlt sich gut an, das geregelt zu haben.

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von tonib am 29.01.2021, 9:11 Uhr

Noch als Nachgedanken: hätten die Großen nicht noch ein eigenes Erbe von anderer Seite zu erwarten, hätte ich alle vier Kinder auch von mir gleichberechtigt erben lassen. Ich sehe uns als eine Familie. Es ist mir aber klar und ich finde es auch verständlich, dass die meisten Leute so nicht denken.

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von Car.78 am 29.01.2021, 11:21 Uhr

Hallo Tonib,
danke für Deine ausführliche Antwort. Das scheint ja noch viel komplexer bei Euch.
Grundsätzlich sollte man sich natürlich als Familie sehen, das ist richtig. Es ist aber sicher was anderes, wenn man die Stiefkinder mit aufwachsen sieht und sie im Alltag dazugehören. Das ist und war bei uns nicht der Fall. Ich kenne den Sohn maximal flüchtig und nur aus gemeinsamen Urlauben in den letzten 5 Jahren. Seitens seiner Mutter wird er zudem ordentlich erben, hinzu kommt der Anteil meines Mannes, welcher ihm natürlich zusteht. Ich selbst habe nix von meinen Eltern bekommen und mir die Sachen alle selbst erarbeitet. Das möchte ich dann logischerweise meinem Sohn weitergeben. Ich werde mir wohl auch notarielle Hilfe suchen. Bekommt man dort auch Beratung oder macht der Notar dann nur das Formelle und ich sollte einen Anwalt noch zusätzlich einbeziehen? Gruß, Caro

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von tonib am 29.01.2021, 11:47 Uhr

Das war gar nicht so gemeint, dass man sich immer als Familie sehen muss - bei uns war es tatsächlich so, dass ich die Kinder von klein auf kannte und geliebt habe und ich verstehe mich auch mit der Mutter; das ist natürlich nicht immer so. Wenn man jemanden kennenlernt, der schon größere Kinder hat, die einen vielleicht gar nicht mögen, ist das total anders. Ich habe aber gelernt, dass auch Stiefkinder den gleichen Erbschaftsteuerfreibetrag haben wie leibliche.

Der Notar berät auch, wir haben mehrere Treffen gehabt.

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Re: Umfrage zum Testament

Antwort von Car.78 am 29.01.2021, 11:56 Uhr

Danke!

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befreiter Vorerbe - lohnt in fast allen Konstellationen, egal ob mit ohne Kind

Antwort von Laufente123 am 30.01.2021, 0:35 Uhr

Ehepaar ohne Kinder
einer Stirbt, der andere bekommt alles, der stirbt auch, der Bruder bekommt alles
-> doof

Ehepaar mit Kinder
einer stirbt, kinder bekommen etwas, der andere 50%. Heiratet wieder. Neuer Partner bekommt 50% vom gesamten Restvermögen
-> doof
Im falle, dass beide Ursprungspartner ein testament mit Vorerbe gemacht hätten, bekäme der neue Parnter nur 25% vom Vermögen (also 50% vom Partner und nichts vom ererbten Vermögen der Frau) UND nach dem Tod der Zweitfrau/Zweitmannes ginge das Geld dann wieder zurück an die ursprgl. Kinder und nicht an ihre Kinder

Ehepaar mit Kinder aus verschiedenen Beziehungen
siehe oben wie bei erneuter heirat -> doof


im mittleren Fall der zweiten Eheschließung schützt das Vorerbe auch etwas den übrig gebliebenen Partner vor gierigen Eheschließungen durch Pfleger*innen, Sekretär*innen, wenn es allgemein bekannt ist, dass das Vermögen der Vorerbschaft unterliegt.

Ich finde Befreites Vorerbe toll.
Bedingt ist doof, da es extrem einschränkt. Befreites Vorerbe ist auch nicht 100% sicher, aber besser als nix. Wenn derjenige ständig Kreuzfahrten macht und alle Kumpels einlädt und die Kinder nicht dahinter sind und das hinterfragen oder dagegen klagen, ist auch das Vorerbe trotzdem futsch.

Ich glaube jetzt hast du genügend Infos um im Internet nach Details zu suchen.
Dein Mann sollte auch ein solches Testament machen.
Niemals aber ein Berliner Testament. Ist zwar auch ein Vorerbe, hat aber echt viele Tücken.

Viel Erfolg
Laufente

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Erbensituation bei kinderlosem Ehepaar ist nicht korrekt!

Antwort von desireekk am 30.01.2021, 2:19 Uhr

Bei einem Ehepaar ohne Kinder erben dann die Eltern des Verstorbenen zur Hälfte mit!!!
Bei gesetzlicher Erbfolge.

VG

D

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Re: befreiter Vorerbe - lohnt in fast allen Konstellationen, egal ob mit ohne Kind

Antwort von Car.78 am 30.01.2021, 6:30 Uhr

Guten Morgen Laufente, danke, das waren noch sehr interessante Aspekte. Kann man denn aber beim Testament den Ehemann nicht gleich komplett enterben ohne Vorerbe und alles den leiblichen Kindern zusprechen? Mein Mann will wäre damit einverstanden, auch ein Nutzungsrecht/Wohnrecht wäre nicht nötig.

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Re: befreiter Vorerbe - lohnt in fast allen Konstellationen, egal ob mit ohne Kind

Antwort von KKM am 30.01.2021, 7:22 Uhr

Enterben geht auch.
Beim Notar müssen beide zustimmen und unterschreiben.
Dann entfällt auch der Pflichtteil.

Ihr kommt an einem Notar nicht vorbei.
Wie gesagt wurde, Notare beraten auch.

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Re: befreiter Vorerbe - lohnt in fast allen Konstellationen, egal ob mit ohne Kind

Antwort von Car.78 am 30.01.2021, 9:15 Uhr

Danke, vorher informiert zu sein schadet aber nicht. ...

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Re: befreiter Vorerbe - lohnt in fast allen Konstellationen, egal ob mit ohne Kind

Antwort von tonib am 30.01.2021, 20:41 Uhr

Befreiter Vorerebe finde ich gerade in der Konstellation fies, wenn es
ältere und junge Kinder gibt (und die 2. Gattin nur wenig älter ist als die älteren Kinder).

Bis nämlich die 2. Gattin stirbt, sind die älteren Kinder selber schon betagt und haben gar nichts mehr von ihrem Erbe.

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Puh, schwieriges Thema...

Antwort von Chantie am 31.01.2021, 11:13 Uhr

... ist es so, dass man Vorbehalte beim Erbe hat, wenn es um die leiblichen Kinder des Mannes geht. Oder anders gefragt: Die Kinder, die nicht ständig im eigenen Haushalt leben sind irgendwie fremder? Oder sind sie fremder weil es nicht die eigenen sind?
Ich versuche das gerade wirklich zu verstehen, es es kling irgendwie traurig.
Ich habe auch eine Tochter aus erster Ehe, aber meinem Mann würde es nie in den Sinn kommen das Erbe zu trennen! Bei uns erben beide Kinder gleichwertig, denn es sind beides unsere Kinder - auch wenn er nicht der leibliche Vater ist. So hat er sie doch mit großgezogen und immer als sein Kind betrachtet.
Und das obwohl zum leiblichen Vater ganz normaler und regelmäßiger Kontakt besteht und schon immer bestand.
Umgekehrt könnte ich das auch nie so trennen.
Aber wir waren schon immer so eingestellt, dass wir alles in einen Topf werfen und nie die Frage kam wer mehr und wer weniger hat.

Aber wenn ihr das so klar trennen wollt ist es auf jeden Fall sinnvoll sich professionell unterstützen zu lassen, denn Erbrecht ist ziemlich kompliziert.

Bei uns wird das Thema, wenn es um meinen Stiefpapa geht. Ihm „gehört“ offiziell alles weil er das so wollte. Meine Mutter hat aber genauso viel investiert in Haus und Garten. Sollte er früher sterben hat meine Mutter lebenslanges Wohnrecht. Zuerst wollte er kein Testament, dann hätte seine leibliche Tochter mit meiner Mutter zusammen geerbt. Jetzt bin ich wohl auch darin bedacht. Zur leiblichen Tochter besteht so gut wie kein Kontakt.
Ich bin ehrlich, mir ist es Wurscht. Hauptsache meine Mutter ist versorgt! Ob ich was bekomme ist mir einerlei. Ist ja auch nicht mein Geld. Ich bin auch mit ihm aufgewachsen und kümmere mich um ihn, ob nun mit Testament oder ohne...

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Re: befreiter Vorerbe // Enterbung // Nießbrauchrecht // Testamentsvollstreckung

Antwort von Laufente123 am 02.02.2021, 14:19 Uhr

mein Ansatzpunkt war ein anderer
die Kinder erben ihren anteil, der zweite Partner aber auch.
Aber wenn der dann stirbt erben wieder die Kinder des Ursprungserblassers und nicht die Kinder aus erster Beziehung des zweiten Partners

Konstellation in meiner Familie
Mann + Frau + Kind1
Frau stirbt -> Erbschaft Mann + Kind1
Mann heiratet und Stirbt -> Erbschaft zweite Frau und Kind1
Frau heiratet erneut und neuer Mann stirbt auch -> Erbschaft Frau seine Kinder (aus seiner vorigen Beziehung)
frau stirbt -> ihre Kinder erben das Geld zweier Ehemänner :-))) Deren Kinder bekommen davorn nichts mehr

Wenn jemand eh nicht viel Geld hat... so what
wenn es aber jeweils um 1 Mio geht... schon schade, dass die Kinder aus ihrer ersten Ehe alles bekommen...

---
Ja, man kann enterben.
Und man Nießbrauchrecht und/oder Wohnrecht eintragen lassen.
Wichtig ist noch, wer Instandhaltung zahlt.
Wichtig ist was passiert wenn der alte Herr dann ins Altenheim geht - erhält er die Gelder aus Vermietung und Verpachtung (Nießbrauchrecht) und blockiert somit einen Verkauf (auch doof).

Exakt weiß ich das alles auch nicht, aber wie die Anfangsposterin schon schrieb... die Stichworte helfen schon mal sich einzulesen um beim Notar die richtigen Fragen zu stellen. Oft fällt einem das Wichtigste hinterher ein und dann geht nichts mehr... wäre schade.


Wenn die Kinder noch jung sind (für mich wäre das < 30) kann man noch einen Testamentsvollstrecker für die erbenden eintragen. z.B. Onkel, Tante... d.h. nicht dass Onkel, Tante machen können was sie wollen, sondern dass erbendes "Kind" und Testamentsvollstrecker gemeinsam das Erbe verwalten... manch einer finanziert sich vielleicht 3 Jahre Sabbatical mit 25 statt fertig zu studieren wenn er/sie könnte wie er/sie wollte?

Testamentsvollstrecker sind auch sehr interessant bei behinderten "Kindern" unter "sozialer Aufsicht". Die Ämter kommen so nur bedingt an das Geld ran und man kann dem "Kind" ab und an was Gutes zukommen lassen. Ansonten hätte derjenige nämlich nichts vom erbe. Dann wäre enterben noch eher besser (und die Geschwister werden "verdonnert" auf den behinderten Geschwisterteil "zu schauen" dass auch im Heim alles rund läuft).

Wie das exakt läuft --- bitte nachlesen... habe das nur mal so gesehen und habe leute im Bekanntenkreis, die sich darüber durchaus gedanken machen.

Servus
Laufente

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@Chantie

Antwort von Laufente123 am 02.02.2021, 14:29 Uhr

"Bei uns erben beide Kinder gleichwertig, denn es sind beides unsere Kinder - auch wenn er nicht der leibliche Vater ist"

Also hat Dein Mann Dein Kind1 adoptiert und der Kindsvater hat dem zugestimmt?
Somit beerbt Dein kind1 aus erster Beziehung nur noch den zweiten Papa?

Ansonsten macht Dir der Gesetzgeber einen Strich durch die Rechnung.
Da könnt ihr denken und meinen und hoffen wie ihr wollt, so lange ihr kein Testament oder keine Adoption habt gilt das alles nicht.

Dein Kind1 kann nur Dich und richtigen Papa beerben, nicht den Zweitpapa.
Dafür kann Kind 2 nur zweitpapa beerben und nicht den anderen. Beide Kinder beerben aber dich.
Irgendwie doch auch ausgeglichen. Hängt vom Vermögen ab, ob man das dann immer noch so sieht. Und auch emotional vielleicht blöd, aber das müsst ihr wissen.

Zu Deinem Stiefvater. es hört sich für mich richtig nett an, dass er wegen Dir extra ein Testatment gemacht hat. Andererseits hätte Deine Mutter ohne Testament 50% geerbt und Dir dann die 50% weitervererbt. Verstehe ich aber auch, dass er das dann nicht will. Vorerbe wäre da auch wieder eine Möglichkeit. Hat er vielleicht für das Geld gemacht und Wohnrecht für das Haus.
Was ist mit Deinem Vater? Den beerbst dann ja du.

Servus
Laufente

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Re: befreiter Vorerbe // Enterbung // Nießbrauchrecht // Testamentsvollstreckung

Antwort von tonib am 02.02.2021, 15:00 Uhr

...beim befreiten Vorerben erben aber die Kinder nicht "ihren" Anteil - sie sind ja bloß Nacherben eines befreiten Vorerben, der mit ein bisschen Pech alles verjuchzt.

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Re: befreiter Vorerbe // Enterbung // Nießbrauchrecht // Testamentsvollstreckung

Antwort von Ellert am 02.02.2021, 20:01 Uhr

Die Frage ist doch immer, was will man

Wenn ich oder mein Mann sterben darf der andere gerne das gemeinsam erarbeitete und ersparte geld ausgeben, der Überlebende wird nicht verpflichtet es den Kindern zu hinterlassen.
Nicht gewollt wäre dass ein nächster Ehemann oder Ehefrau es bekommt

Aber jeder hat da andere Vorstellungen
dafür hats Notare zu beraten

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Re: befreiter Vorerbe // Enterbung // Nießbrauchrecht // Testamentsvollstreckung

Antwort von Laufente123 am 04.02.2021, 16:55 Uhr

Doch die Kinder erben ihren Anteil, es sei denn man würde sie enterben.
Berliner testament enterbt die kinder, setzt den Partner als befreiten Vorerben ein. Daran denkst du vermutlich. Aber man kann auch die Erbfolge und Anteile belassen wie sie sind, aber den Partner als Vorerben für seinen Anteil einsetzen, die Kinder als "normale" Erben für ihren Anteil.

War bei einer Freundin so. Sie hat inzwischen alles ausgegeben.... aber so war es auch gedacht. Hätte sie ihren Freund nur um wenige Jahre überlebt, dann wäre da noch was übrig.

LG
Laufente

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