Geschrieben von Berlin! am 07.02.2020, 16:34 Uhr |
Freistellung ohne Begründung
Warte doch erstmal ab, was Montag passiert, sprich: was Dein Chef sagt. Bleib locker dabei, gekündigt werden kannst Du in der Tat quasi nicht. Jedenfalls nicht ordentlich.
Dein AG kann Dich grundsätzlich auch in der Schwangerschaft freistellen, das obliegt seiner Weisung. Allerdings bei vollen Bezügen.
Was dann mit Urlaub und Überstunden passiert, ist Verhandlungssache.
die Einstellung: nix unterschreiben ist erstmal gut. Du kannst alles, was Dir angeboten wird, erstmal durch eine Anwältin prüfen lassen. Das wird zwar etwas kosten, aber da solltest Du nicht sparen.
- Freistellung ohne Begründung - Schrödi 07.02.20, 9:21
- Re: Freistellung ohne Begründung - dhana 07.02.20, 10:29
- Re: Freistellung ohne Begründung - Mutti69 07.02.20, 10:56
- Re: Freistellung ohne Begründung - Berlin! 07.02.20, 16:34
- und was kam raus heute ? - Ellert 10.02.20, 8:46
- Re: und was kam raus heute ? - Schrödi 10.02.20, 9:48
Urlaub, Anspruch auf Ferienzeit?
Und es kam anders als gedacht...
Privatversicherung Chefarztbehandung Erstattung?
Berechnung Elterngeld bei nur 3 monatigem Einkommen
Elterngeld wie berechnet
Kollegin hats verbockt und will es mir in die Schuhe schieben
Berechnungszeitraum Elterngeld
3Familienhaus
BV nach 3 Jahren Elternzeit