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von dhana  am 07.02.2020, 10:29 Uhr

Freistellung ohne Begründung

Hallo,

nehme mal an einen Betriebsrat gibt es nicht?

In so einen speziellen Fall würde ich mir direkt Beratung von einem Arbeitsrechtler holen.
Kündigen können sie dich jetzt sicher nicht, dein Arbeitsvertrag wird ganz sicher weiterlaufen (sonst Kündigungsschutzklage).
Freistellen darf er dich - bei Weiterbezahlung von vollem Gehalt. Das könnte er z.B. jederzeit Begründen, das er dich jetzt in keine neues Projekt mehr einarbeiten will... Aber nur mit Weiterbezahlung deines vollen Gehalts.

Kündigen kann er dir erst, wenn du aus der Elternzeit zurück kommst. Es sei denn es kommt zu einer Insolvenz oder ähnlichem.

Gruß Dhana

 
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