von dhana am 07.02.2020, 10:29 Uhr |
Freistellung ohne Begründung
Hallo,
nehme mal an einen Betriebsrat gibt es nicht?
In so einen speziellen Fall würde ich mir direkt Beratung von einem Arbeitsrechtler holen.
Kündigen können sie dich jetzt sicher nicht, dein Arbeitsvertrag wird ganz sicher weiterlaufen (sonst Kündigungsschutzklage).
Freistellen darf er dich - bei Weiterbezahlung von vollem Gehalt. Das könnte er z.B. jederzeit Begründen, das er dich jetzt in keine neues Projekt mehr einarbeiten will... Aber nur mit Weiterbezahlung deines vollen Gehalts.
Kündigen kann er dir erst, wenn du aus der Elternzeit zurück kommst. Es sei denn es kommt zu einer Insolvenz oder ähnlichem.
Gruß Dhana
- Freistellung ohne Begründung - Schrödi 07.02.20, 9:21
- Re: Freistellung ohne Begründung - dhana 07.02.20, 10:29
- Re: Freistellung ohne Begründung - Mutti69 07.02.20, 10:56
- Re: Freistellung ohne Begründung - Berlin! 07.02.20, 16:34
- und was kam raus heute ? - Ellert 10.02.20, 8:46
- Re: und was kam raus heute ? - Schrödi 10.02.20, 9:48
Urlaub, Anspruch auf Ferienzeit?
Und es kam anders als gedacht...
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