von Mutti69 am 07.02.2020, 10:56 Uhr |
Freistellung ohne Begründung
Ich bin in der Materie nicht drin, aber eine Freistellung kann dir ja erstmal Recht sein.
Es ist keine Kündigung und du wirst (das müssen sie, sonst ist es eben nicht rechtens) dir den Lohn vollumfänglich weiterbezahlen.
Es kann viele Gründe für die Freistellung geben. Vielleicht haben sie keine Lust einen dicken Bauch zu sehen oder sie haben Angst, du bekommst das Kind im Büro und es gibt Flecken auf dem Boden. Alles lächerlich, das wissen wir beide, aber so what, es ist ihr Betrieb, wenn sie dir 5 Wochen schenken wollen, das würde ich freudig annehmen! ;-)
Vielleicht haben sie aber auch einen anderen Grund, das kannst du natürlich mal erfragen, vielleicht verraten sie ihn dir. Vielleicht "Fürsorgepflicht", das wäre doch mal eine nette Ausrede.
Wie verhält man sich:
Man zeigt sich erstaunt, fragt nach dem Grund und bittet darum, dass die Freistellung (die bis zum Resturlaub begrenzt sein sollte) mit dem Hinweis auf den vollen Lohnausgleich einem schriftlich ausgehändigt wird! Geschieht dies nicht und du kommst nicht zur Arbeit ist das ziemlich dumm und kann dir später als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden.
Und dann freust du dich, dass du noch Dickbauchzeit ohne Arbeit genießen kannst!
Alles Liebe
P.S.: Freistellung ohne Lohn und ohne schriftlich etwas in der Hand zu haben schließt sich natürlich aus und würde einen Gang zur Rechtsberatung bedingen, logisch, oder?
- Freistellung ohne Begründung - Schrödi 07.02.20, 9:21
- Re: Freistellung ohne Begründung - dhana 07.02.20, 10:29
- Re: Freistellung ohne Begründung - Mutti69 07.02.20, 10:56
- Re: Freistellung ohne Begründung - Berlin! 07.02.20, 16:34
- und was kam raus heute ? - Ellert 10.02.20, 8:46
- Re: und was kam raus heute ? - Schrödi 10.02.20, 9:48
Urlaub, Anspruch auf Ferienzeit?
Und es kam anders als gedacht...
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