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Geschrieben von Felica am 19.07.2021, 19:09 Uhr

Erbauschlagung

Ich verstehe es so das er als Vater feststeht. Wie auch immer, ob damals gerichtlich festgestellt oder freiwillig. Er sich aber nie um das Sorgerecht bemüht hat bzw es warum auch immer trotz Bemühung nicht bekommen hat. Er auch die letzten Jahre das Kind nicht gesehen hat. Das ist ja in vielen Fällen wo uneheliche Kinder geboren werden eher schon die Regel und nicht die Ausnahme. Ab und zu zahlt der Vater sogar Unterhalt, oder eben der Staat.

So oder so, er hat die Kindesmutter vor 6 Monaten informiert. Sofern die beiden räumlich nahe zusammen wohnen, setzt das Amtsgericht das sogar voraus. Kein Witz, so die Aussage damals hier vom Gericht. Und damit läuft die Frist von 6 Wochen ab Tod. Völlig egal ob er das Sorgerecht hat oder er das Kind sieht.

Ich musste sogar schon für ein nicht geborenes Kind ausschlagen. Der Vater stand noch urkundlich gar nicht fest - weil nicht verheiratet - und Sorgerecht spielte auch keine Rolle. Musste vor Geburt schwebend ausschlagen, nach Geburt dann Geburtsurkunde usw nachreichen und dann ging es zur Prüfung vor das Familiengericht. erst Monate später hat der Vater die Vaterschaft anerkannt und auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt.

 
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