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Geschrieben von Nischani am 14.07.2021, 18:35 Uhr

Erbauschlagung

Guten Abend,

Ich habe eine kurze Frage.
Mein Partner hat einen Sohn mit einer anderen Frau.
Er selbst hat weder Umgangsrecht noch Sorgerecht zurzeit,da der Kontakt erst aufgebaut wird zum Kind.

Von meinem Partner ist Anfang des Jahres des Vater verstorben. Mein Partner hat der Kindsmutter gleich bescheid gegeben, das Sie das Erbe für den Sohn ausschlagen muss.

Bis heute (6 Monate) später hat sie es nicht ausgeschlagen.

Was kann er tun?

Der Nachlass ist stark überschuldet und sein Sohn würde das ja dann Erben, da alle das Erbe ausgeschlagen haben.

Vllt könnt ihr Tipps geben.

Viele Grüße

 
8 Antworten:

Re: Erbauschlagung

Antwort von Okypete am 14.07.2021, 21:21 Uhr

Ab zum Anwalt oder ggf auch Jugendamt....warum hat er überhaupt so lange gewartet

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Re: Erbauschlagung

Antwort von Nischani am 14.07.2021, 21:27 Uhr

Okypete, er hat erst seit zwei Wochen Kontakt zur Kindsmutter. Er wusste davon nichts

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Re: Erbauschlagung

Antwort von Lotusblume84 am 14.07.2021, 21:52 Uhr

Die Frist beträgt sechs Wochen und läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnis. Wenn die kindsmutter als Sorgeberechtigte also erst vor zwei Wochen Kenntnis hatte (?) läuft die Frist noch. Ggfs auch erst mit Kenntnis vom Nachlassgericht dass er jetzt Erbe wird da alle anderen das Erbe ausgeschlagen haben. Auf jeden Fall wie schon erwähnt Hilfe holen.

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Re: Erbauschlagung

Antwort von sarahT am 16.07.2021, 13:07 Uhr

Hallo,
ob dein Lab da tatsächlich überhautp was machen kann ist für mich völlig unklar. Er hat kein Sorgerecht, er darf ja gar keine Entscheidungen für das Kind treffen. Nur die Mutter darf das zurzeit. Wenn sie also für das Kind das Erbe stillschweigend annimmt (wobei eben auch die Frage ist, ab wann sie davon wusste, ob es dafür reicht, dass er ihr davon erzählt hat oder, weil der Sohn so "weit" entfernt verwandt ist erst vom Nachlassgericht angeschrieben werden muss) dann kann dein Lab nichts machen. So wäre zumindest meine Einschätzung. Ein Anwalt für Erbrecht kann euch da aber genaueres sagen, oder eben das Nachlassgericht selbst.
Seid ihr euch denn sicher, dass die Kindsmutter sich nicht anwaltlichen Rat eingeholt hat? Vielleicht hat sie da die Info bekommen, dass ihr Sohn nachrangig erben würde und sie deshalb Zeit hat das Erbe auszuschlagen bis sie Nachricht vom Gericht bekommt?

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Re: Erbauschlagung

Antwort von ohno am 18.07.2021, 13:21 Uhr

Oh je, das kann man ohne mehr Angaben nicht beantworten.

Wie alt ist das Kind, bzw war es bei Erbanfall bereits geboren? Wann genau hat Dein Partner die Erbschaft ausgeschlagen? Oder hat er die Erbschaft angenommen?

Wenn er ausgeschlagen hat, dann sicherlich bestimmt zu dem Zeitpunkt, als er die Kindsmutter informierte. War das Kind da bereits geboren, hätte er dieses in der Ausschlagung angeben müssen, egal ob Sorgerecht oder nicht. Das Nachlassgericht hätte dann die Kindsmutter angeschrieben und bei Nichtreagieren einen Verfahrenspfleger für das Kind bestellt.

Der Sachverhalt bei Euch ist jetzt für mich etwas undurchsichtig. Ich dachte immer, das Sorgerecht gilt mittlerweile automatisch für beide, ok wahrscheinlich nir bei vorheriger Vaterschaftsanerkennung, wenn man nicht verheiratet ist. Jedenfalls müsste in so einem Fall die Kindsmutter für das Kind ausschlagen und der Notar die vormundschaftliche Genehmigung einholen, da ja ein Elternteil rechtlich fehlt.

Ich würde Deinem Partner vorschlagen, zu dem Notar zu gehen, bei dem er ausgeschlagen hat, und den Sachverhalt besprechen. Ich gehe davon aus, dass er ausgeschlagen hat, da das Kind ja sonst eh nicht als Erbe in Frage käme.

VG ohno

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Re: Erbauschlagung

Antwort von ohno am 18.07.2021, 13:33 Uhr

Wenn es aber keine Vaterschaftsanerkennung gibt, besteht doch offiziell keine rechtliche Verbindung zwischen Großvater und Enkel. Also auch kein Erbrecht. Ich habe gerade gesehen, dass er erst seit 2 Wochen weiß, dass er ein Kind hat. Wenn ich das richtig verstehe. Dann müsste die Kindsmutter auch nichts machen, denn offiziell wäre es ja noch nicht das Kind Deines Partners. Erst nach Anerkennung, dann wäre er auch unterhaltsverpflichtet.

Besprechung mit dem Notar würde ich aber weiter empfehlen.

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Re: Erbauschlagung

Antwort von Felica am 19.07.2021, 19:01 Uhr

Nein, das Sorgerecht muss vom Vater aktiv beantragt werden sofern die Eltern nicht verheiratet sind.

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Re: Erbauschlagung

Antwort von Felica am 19.07.2021, 19:09 Uhr

Ich verstehe es so das er als Vater feststeht. Wie auch immer, ob damals gerichtlich festgestellt oder freiwillig. Er sich aber nie um das Sorgerecht bemüht hat bzw es warum auch immer trotz Bemühung nicht bekommen hat. Er auch die letzten Jahre das Kind nicht gesehen hat. Das ist ja in vielen Fällen wo uneheliche Kinder geboren werden eher schon die Regel und nicht die Ausnahme. Ab und zu zahlt der Vater sogar Unterhalt, oder eben der Staat.

So oder so, er hat die Kindesmutter vor 6 Monaten informiert. Sofern die beiden räumlich nahe zusammen wohnen, setzt das Amtsgericht das sogar voraus. Kein Witz, so die Aussage damals hier vom Gericht. Und damit läuft die Frist von 6 Wochen ab Tod. Völlig egal ob er das Sorgerecht hat oder er das Kind sieht.

Ich musste sogar schon für ein nicht geborenes Kind ausschlagen. Der Vater stand noch urkundlich gar nicht fest - weil nicht verheiratet - und Sorgerecht spielte auch keine Rolle. Musste vor Geburt schwebend ausschlagen, nach Geburt dann Geburtsurkunde usw nachreichen und dann ging es zur Prüfung vor das Familiengericht. erst Monate später hat der Vater die Vaterschaft anerkannt und auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt.

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