Geschrieben von Zwillingsglück93 am 23.06.2021, 21:01 Uhr |
Elternzeit Verlängern möglich?
Hallöchen,
Es geht um die Elternzeit
September 2020 habe ich Entbunden (Zwillinge) seit dem bin ich 1 Jahr in Elternzeit. Durch die Eheschließung und Umzug habe ich meine Arbeitstelle Dezember 2019 aufgegeben ab Januar 2020 war ich Arbeitslosgemeldet und Februar 2020 habe ich erfahren das ich Schwanger bin. Jetzt zur meiner Frage habe ich die Möglichkeit mein Elternzeit um 1 Jahr noch zu verlöngern? Da es mit dem Arbeiten für mich momentan noch schwierig ist da ich Zwillinge kennt sich da jemand aus? Ich habe schon versucht Telefonisch mich beraten zz lassen nur leidee geht keiner ran..deswegen versuche ich m3in glück mal hier
Lg
Re: Elternzeit Verlängern möglich?
Antwort von Port am 23.06.2021, 22:42 Uhr
Du bist nicht mehr in Elternzeit, denn Du hast keinen Arbeitgeber mehr. Du bist Hausfrau im Elterngeldbezug.
Du kannst tun und lassen, was Du willst, aber bedenke, dass Du nach dem Elterngeld Deine Krankenkasse selber bezahlen musst bzw. wenn möglich beim Mann familienversichert werden solltest.
Arbeitslosengeld bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und das Kind/die Kinder entsprechend betreut sind und Du das nachweisen kannst.
Re: Elternzeit Verlängern möglich?
Antwort von Himbeere2008 am 24.06.2021, 10:33 Uhr
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
Und mit Zwillingen hättest du sogar 6 Jahre Elternzeit nehmen können.
Wegen Umzug seine Stelle zu kündigen war leider sehr unklug.
Re: Elternzeit Verlängern möglich?
Antwort von Felica am 24.06.2021, 16:25 Uhr
Wo willst du die verlängern, bei wem?
Du hast keine EZ, weder aktuell noch beim nächsten Kind. Einfach mangels Arbeitgeber. Für das nächste EG dürfte es auch egal sein, denn ich denke du wirst ja schon beim ersten Kind nicht wirklich mehr als Mindestsatz bekommen haben. Es bliebe noch die Option die letzten beiden Monate Basis-EG in EG Plus zu wandeln, aber ob das zeitlich noch hinhaut? Zudem dürfte es recht egal sein. Weil du ja danach auch kein Einkommen hast, was weitere Nullrunden beim neuen EG bedeutet. Trost, die 300 € Mindestsatz plus Geschwisterbonus wird du auch beim nächsten Kind an EG bekommen. Was du aber klären solltest ist der Status der Krankenversicherung ab Oktober. Sofern du eine Kinderbetreuung für die beiden jüngsten hast, könntest du ab Oktober wieder ALG1 beziehen, damit hättest du dann, sofern noch ausreichend Bezugsdauer für ALG1, Anspruch auf Mutterschaftsgeld beim nächsten Kind. Ansonsten fällt das weg.
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