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von Mommy0721  am 18.06.2021, 11:42 Uhr

Unterhalt

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Und zwar geht es darum, dass mein kleiner bald geboren wird und ich mit dem Vater erstmal versuchen soll, unter uns zu klären zwecks Unterhalt. Sollte es nicht klappen, dann natürlich unterhaltsvorschuss und Beistandschaft etc aber wir sollen es erstmal versuchen unter uns zu klären.

Meine Frage ist jetzt, da er ja nach Düsseldorfer Tabelle gehen muss, ob dort die Hälfte Kindergeld angerechnet wird oder nicht. Ich hab schon viel nachgelesen aber werd nicht so richtig schlau. Muss er den vollen Satz der Tabelle zahlen oder die Hälfte Kindergeld abziehen? Der kleine wird bei mir leben und ich werde das Kindergeld bekommen.

Liebe Grüße und danke im voraus

 
7 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Pamo am 18.06.2021, 12:06 Uhr

Und vergiss nicht, sofort ab Tag 1 den Kindesunterhalt schriftlich zu fordern. Rückwirkend geht nix.

Die Tabelle hat verschiedene Listen. Generell zieht er das halbe Kindergeld ab

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Re: Unterhalt

Antwort von Mommy0721 am 18.06.2021, 12:46 Uhr

Wenn wir uns untereinander einigen, müsste ich also quasi das Schriftstück ab Geburtstag datieren, oder? Der kleine soll ja am 25.6.21 bereits geholt werden.
Müsste also nächste Woche passieren das er unterschreibt, oder? Die vaterschaftsanerkennung ist auch erst am 3.8. da er den ersten Termin versäumt hat.

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Re: Unterhalt

Antwort von Pamo am 18.06.2021, 13:11 Uhr

Nein. Du solltest von ihm - unabhängig davon wann und wie ihr euch irgendwann einigt - Kindesunterhalt schriftlich fordern mit Datum Geburt. Am Tag der Geburt schickst du ihm dieses vorbereite Schreiben zu.

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Re: Unterhalt

Antwort von WonderWoman am 18.06.2021, 13:39 Uhr

es gibt in der dt zwei tabellen, in einer (der unteren) sind die kg-beträge bereits abgezogen. das ist der zahlbetrag (steht auch so drüber).

wenn ihr euch vorher einig seid musst du ihm auch nicht zwei stunden nach der geburt einen brief schicken. im grunde geht das ganz einfach. er muss nur unterschreiben, dass er ab geburt (da könnt ihr das vorr. datum reinschreiben, aber bitte unter vorbehalt, kann ja immer was sein) gemäss dt zahlen wird. auch ein betrag muss nicht drinstehen, aber ihr könnt reinschreiben, dass der aktuelle zahlbetrag gemäss dt xxx euro beträgt.

mach das nicht zu spezifisch, es kann sich so viel ändern. der et, sein einkommen, die dt.... er soll "gemäss dt" zahlen, dann sind die eventualitäten wenn sich sein einkommen oder die dt ändern abgedeckt.

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Re: Unterhalt

Antwort von Mommy0721 am 18.06.2021, 14:00 Uhr

Also eigentlich wollte ich es eh nur ab Geburt bis zur vaterschaftsanerkennung im August untereinander klären und dann alles weiter vom Jugendamt klären lassen.

Denn eigentlich müsste er ja erst ab der vaterschaftsanerkennung zahlen, weil er dann erst rechtlich und öffentlich der Vater ist. Wollte ihm das nur ersparen so viel zurück zu zahlen und mir, dass ich so lang warten muss.

Es gibt ja zwei Beträge in der Düsseldorfer Tabelle. Einmal den Regelbetrag und einmal den Betrag mit Abzug von Kindergeld. Deswegen bin ich da so unsicher, welchen er tatsächlich zahlen muss :/.

Und das Schriftstück wollte ich ab Geburt abschicken, damit ich irgendwie nachweisen kann, dass ich mich darum gekümmert habe :/.

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Re: Unterhalt

Antwort von WonderWoman am 18.06.2021, 14:09 Uhr

genau, der betrag nach abzug des kg ist der zahlbetrag. den muss er zahlen.

du machst dir zu viele gedanken um ihn. er weiss ja, dass das baby unterwegs ist. in die dt kann er auch selber schauen. und wenn er nachher von der nachzahlung überrascht ist, ist das sein problem.

weise ihn nachweisbar (email reicht) darauf hin, dass er ab geburt, welche voraussichtlich am xxxxx stattfindet, gemäss dt zahlungspflichtig ist. mehr nicht. dann hast du dich genug gekümmert und keiner kann dir an den karren fahren.

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Re: Unterhalt

Antwort von Mommy0721 am 18.06.2021, 14:11 Uhr

Okay super, vielen Dank Das mit den zu vielen Gedanken machen stimmt wohl

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