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Geschrieben von Fischstäbchen am 11.06.2021, 20:50 Uhr

Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Hallo,
Ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt.
Folgende Situation: wir haben mein Elternhaus gekauft. Der eine Nachbar nimmt eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit in Anspruch, nämlich die Nutzung einer unserer Garagen. Diese Grunddienstbarkeit ist terminiert auf 30 Jahre, läuft Ende des Monats aus.

Nun haben wir mit dem Nachbarn nicht das beste Verhältnis. Er hat unsere Katzen gefangen und gequält (und sich dann über unsere Anzeige beim Veterinäramt aufgeregt), versucht ständig uns anzuzeigen und droht auch mit Anzeigen wegen allem, was ihm nicht gefällt. Zudem hat er bei unseren Bauarbeitern so über uns geschimpft und gelästert, dass sie schockiert waren. Auch versuchte er die Bauarbeiten zu behindern.
Wegen der Garage versuchte er uns zu erpressen ihm sie kostenlos weiter zu überlassen.

Jetzt haben wir die Nase voll und werden die Garage an Freunde von uns aus der Nachbarschaft vermieten, die dringend eine benötigen.
Wir haben ihn schriftlich aufgefordert uns die Garage besenrein und den Öffner dafür am 30. Zu übergeben. Von ihm kam zurück wir seien verpflichtet ihm die Garage günstig weiter zu vermieten. Im Grundbuch steht davon nichts, nur die 30 Jahre Grunddienstbarkeit. Also haben wir ihm davon eine Kopie zukommen lassen und ihn nochmals aufgefordert uns dann die Garage zu übergeben.

Jetzt fürchten wir natürlich, dass er sich weigern wird. Ich frage mich, ob wir dann als "Nothilfe" zumindest das Holz aus der Garage räumen und den Code ändern können, wenn er mit dem Auto unterwegs ist.
Ich vermute mal das wird nicht gehen und die Fernsteuerung hat er dann ja auch noch. Wie ist das, wenn wir es über einen Anwalt klären müssen? Müsste der Nachbar dafür die Kosten übernehmen im Nachhinein? Kann mir jemand noch einen Tipp geben? Ich hatte überlegt ihn die Tage anzusprechen wann wir am 30. Die Übergabe machen wollen, wann es ihm passt, dann merke ich ja auch wahrscheinlich schon, ob er es überhaupt machen wird. Falls er dann mündlich ablehnt: schon vor dem 30. Zum Anwalt und darüber zur Räumung am 30. auffordern?

 
12 Antworten:

Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von Summer80 am 12.06.2021, 11:10 Uhr

Oh man, da werde ich ja beim Lesen schon aggressiv! Tiere quälen...

Ich bin absoluter Laie, mein Plan wäre folgender:
Ich würde mich bei einem Anwalt absichern, ob ich die Garage nach Ablauf der Zeit (also 1.7., denn am 30.6. hat er ja noch bis 24 Uhr das Nutzungsrecht) versperren darf. Ich darf ja theoretisch auf meinem Grund und Boden überall Dinge hinstellen, wie ich lustig bin. Dann warte ich, bis er mit dem Auto rausfährt und versperren die Zufahrt. So, dass er zwar zu Fuß noch rein und raus kommt um seinen Kram rauszuholen, aber die Garage eben nicht mehr mit dem Auto erreichen kann. Vielleicht parkt ihr euer Auto quer in der Einfahrt oder verspührt Lust euer Brennholz auf dem Zufahrtsweg zu stapeln? Also den Zugang fürAutos unpassierbar machen.

Sein Zeug einfach so ausräumen dürft ihr bestimmt nicht. Das ist bestimmt wie mit Zwangsräumungen bei Wohnungen. Da brauchst du einen Beschluss und musst die Sachen ein paar Monate einlagern.

Und wenn er sich weigert, dann den Gerichtsweg gehen. Aber die Zufahrt für das Auto halt versperrt halten.

Wie gesagt: ich bin absoluter Laie und würde diesen Plan mit einem Anwalt absichern.

Drücke die Daumen!

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von Okypete am 12.06.2021, 12:41 Uhr

Ohne Anwalt würde ich da gar nichts machen.

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wäre auch mein Rat

Antwort von Ellert am 12.06.2021, 17:31 Uhr

wenn der eh so problematisch ist
nichts ohne Anwalt

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von ohno am 12.06.2021, 23:36 Uhr

Du bist doch der Eigentümer, forder einfach eine Kopie der Bewilligung aus der Grundakte an! Im Grundbuch steht nur das Recht, aber nicht die Bedingungen. Wenn Du Pech hast, hat damals jemand mit ihm tatsächlich weiteres vereinbart (Deine Eltern dann vermutlich), was Du dann in der Bewilligung lesen kannst. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ein Anwalt im Rahmen einer rechtlichen Beratung Unterlagen aus einer Grundakte erhält, ich würde daher eher zu einem Notar raten, aber Du kannst das auch von Dir aus anfordern. Vermutlich dauert das aber auch etwas, nach 30 Jahren werden die Unterlagen schon in einem Archiv liegen, so dass eine Klärung bis zum Ende des Monats sehr sehr knapp ist!!

Noch ein Tip: Wenn in der Bewilligung nichts großartig anderes steht wie 30 Jahre Nutzung, dann stell einen Löschungsantrag beim Gericht, du brauchst in dem Fall dann dazu keine Bewilligung des Berechtigten mehr. Der Löschungsantrag muss aber unterschriftsbeglaubigt sein.

Viele Grüße ohno

Ps: Du forderst die Kopie der Bewilligung (=Vereinbarung über dieses Recht) aus der Grundakte Deines Grundstücks bei dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts an.

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von Fischstäbchen am 13.06.2021, 10:07 Uhr

Danke! Grundbuchauszug liegt uns vor, da hat sich die Notarin schon drum gekümmert. Stehen nur die 30 Jahre dein. Löschung wird am 1.7. Beantragt

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von ohno am 13.06.2021, 16:34 Uhr

Hello. Ich meine nicht den Grundbuchauszug, sondern die Bewilligung, wo die Vereinbarung der Dienstbarkeit geregelt und von dem Eigentümer und Berechtigtem unterschrieben ist. Die befindet sich in der Grundakte (bzw womöglich bereits im Staatsarchiv) , nicht im Grundbuch.

VG ohno

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von LilaLaune123 am 15.06.2021, 13:58 Uhr

Hallo,

da habt ihr ja wirklich einen blöden Nachbarn erwischt.

Ich würde ihn erst einmal per Brief eine Frist setzen bis zu der er den Schlüssel an euch zu übergeben und die Garage zu beräumen hat.

Mein Arbeitgeber vermietet nebenbei einige Wohnungen und Garagen. Daher weiß ich, wie schwierig, teuer und langwierig es ist einen Mieter mit gekündigtem Mietvertrag (wegen nicht gezahlte Miete) über den Anwalt wieder aus der Wohnung zu bekommen. Tatsächlich braucht man da erst einen Räumungsbescheid, muss die Sachen einlagern usw. Die Kosten muss man vorstrecken, kann sie aber hinterher beim Verursacher einfordern, sofern denn etwas zu holen ist.

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von Mehtab am 15.06.2021, 21:42 Uhr

Es geht nicht um eine Wohnung, sondern um eine Garage, die zudem nicht vermietet ist. Rein rechtlich müsste er die Garage zurückgeben, weil er nicht mehr zur Nutzung der Garage berechtigt ist, nur tut er das nicht.

Das Problem ist mehr tatsächlicher, nicht unbedingt rechtlicher, Art. Ich weiß auch nicht, was ich da machen würde, vielleicht erst die Zufahrt blockieren, wenn das Auto sicher nicht in der Garage ist, aber wie lange kann man das machen und wie hoch sind die Kosten, um alles auszutauschen, so dass er nicht mehr in die Garage reinkommt, denn erst dann kann die Garage vermietet werden? Auf keinen Fall darf sein Auto in der Garage eingeschlossen werden.

Wenn man so nicht weiterkommt, muss man ihn wahrscheinlich doch noch verklagen, damit er die Garage räumt. Solche Nachbarn machen Spaß.

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von Berlin! am 16.06.2021, 17:57 Uhr

Mal blöd gefragt: Sicher, dass es eine Grunddienstbarkeit ist und kein Nießbrauch?

So oder so:
Dem Recht zu Grunde liegt eine Vereinbarung. Also ein Vertrags, der die Ausgestaltung des Rechts regelt. Was steht da drin? Steht da auch was zum Ende drin, zur Übergabe etc.?

Wenn nichts weiter zum Fortbestand vereinbart wurde:
Schriftlich zur Räumung auffordern und Übergabetermin anbieten.

Natürlich könnt ihr zu einer Anwältin gehen. Die Kostend für müßt ihr aber, so lange ihr Euch nur außergrcithlich streitet, in aller Regel selbst tragen.

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von Berlin! am 16.06.2021, 18:11 Uhr

Oh man.....DU wirfst da Einiges durcheinander.

Natürlich ist es ein rechtliches Problem, dass Du erneut in feinster Weise beantwortest: welche Rechte und Pflichten hat der Eigentümer des herrschenden Grundstücks nach Ende einer Grunddienstbarkeit, welche der Eigentümer des belasteten Grundstücks?

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von Mehtab am 18.06.2021, 12:30 Uhr

Aber du hast jetzt alle Frage vom Feinsten beantwortet, und offensichtlich kannst du es nicht lassen, an meinen Beiträgen, die ich auf Fragen anderer geschrieben habe, rumzumotzen, obwohl ich dich wiederholt gebeten habe, nicht mehr auf meine Beiträge zu reagieren.

Ich habe auf keinen Beitrag von dir geantwortet und werde das auch niemals tun, also halte dich raus! Antworte bitte auch nie auf eine meiner Fragen!

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Re: Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Antwort von Detektiv007 am 18.06.2021, 16:12 Uhr

In dem Fall: Nicht ohne Anwalt

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