Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Lotusblume84 am 14.07.2021, 21:52 Uhr

Erbauschlagung

Die Frist beträgt sechs Wochen und läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnis. Wenn die kindsmutter als Sorgeberechtigte also erst vor zwei Wochen Kenntnis hatte (?) läuft die Frist noch. Ggfs auch erst mit Kenntnis vom Nachlassgericht dass er jetzt Erbe wird da alle anderen das Erbe ausgeschlagen haben. Auf jeden Fall wie schon erwähnt Hilfe holen.

 
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