Geschrieben von Lotusblume84 am 14.07.2021, 21:52 Uhr |
Erbauschlagung
Die Frist beträgt sechs Wochen und läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnis. Wenn die kindsmutter als Sorgeberechtigte also erst vor zwei Wochen Kenntnis hatte (?) läuft die Frist noch. Ggfs auch erst mit Kenntnis vom Nachlassgericht dass er jetzt Erbe wird da alle anderen das Erbe ausgeschlagen haben. Auf jeden Fall wie schon erwähnt Hilfe holen.
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- Erbauschlagung - Nischani 14.07.21, 18:35
- Re: Erbauschlagung - Okypete 14.07.21, 21:21
- Re: Erbauschlagung - Nischani 14.07.21, 21:27
- Re: Erbauschlagung - Lotusblume84 14.07.21, 21:52
- Re: Erbauschlagung - sarahT 16.07.21, 13:07
- Re: Erbauschlagung - ohno 18.07.21, 13:21
- Re: Erbauschlagung - ohno 18.07.21, 13:33
- Re: Erbauschlagung - Felica 19.07.21, 19:09
- Re: Erbauschlagung - Felica 19.07.21, 19:01
- Re: Erbauschlagung - ohno 18.07.21, 13:33
- Re: Erbauschlagung - Okypete 14.07.21, 21:21
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