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Geschrieben von ohno am 18.07.2021, 13:21 Uhr

Erbauschlagung

Oh je, das kann man ohne mehr Angaben nicht beantworten.

Wie alt ist das Kind, bzw war es bei Erbanfall bereits geboren? Wann genau hat Dein Partner die Erbschaft ausgeschlagen? Oder hat er die Erbschaft angenommen?

Wenn er ausgeschlagen hat, dann sicherlich bestimmt zu dem Zeitpunkt, als er die Kindsmutter informierte. War das Kind da bereits geboren, hätte er dieses in der Ausschlagung angeben müssen, egal ob Sorgerecht oder nicht. Das Nachlassgericht hätte dann die Kindsmutter angeschrieben und bei Nichtreagieren einen Verfahrenspfleger für das Kind bestellt.

Der Sachverhalt bei Euch ist jetzt für mich etwas undurchsichtig. Ich dachte immer, das Sorgerecht gilt mittlerweile automatisch für beide, ok wahrscheinlich nir bei vorheriger Vaterschaftsanerkennung, wenn man nicht verheiratet ist. Jedenfalls müsste in so einem Fall die Kindsmutter für das Kind ausschlagen und der Notar die vormundschaftliche Genehmigung einholen, da ja ein Elternteil rechtlich fehlt.

Ich würde Deinem Partner vorschlagen, zu dem Notar zu gehen, bei dem er ausgeschlagen hat, und den Sachverhalt besprechen. Ich gehe davon aus, dass er ausgeschlagen hat, da das Kind ja sonst eh nicht als Erbe in Frage käme.

VG ohno

 
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