Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von MamavonMia123 am 03.07.2021, 20:59 Uhr

Elternzeit verlängern

Da man sich bei der Elternzeit bei der Erstmeldung auf die ersten 2 Jahre festlegen muss, dein Mann hier aber nur 2 Monate genommen hat, bleibt ihm nichts anderes übrig, als bei seinen AG freundlichen anzufragen, ob er die EZ entsprechend verlängern darf. Einen Anspruch darauf hat er nicht.
Davon völlig unabhängig ist das Elterngeld. Da habt ihr noch die Möglichkeit die Monate untereinander zu schieben.

 
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