Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Sille74 am 27.11.2019, 17:56 Uhr

Der Unterschied ist....

O je, Magen-Darm ist total ätzend! Gute Besserung vollends!

Gilt denn das Gewährleistungsrecht nicht zwischen zwei Kaufleuten? Ich dachte, im Prinzip ja, nur mit besonderen Regeln (HGB). Aber vielleicht habe ich Dich auch falsch verstanden. So oder so stehe ich in meinem "Fall" auf dem Schlauch und verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht so recht, worin denn nun der große rechtliche Nachteil für den Klempner liegt, wenn er mir mein vorhandenes Teil einbaut ... . Denn eigentlich hat er ja mit dem Teil und dessen Beschaffenheit gar nichts zu schaffen (denn er ist ja weder Käufer noch Lieferant) und schuldet mir "nur" ordnungsgemäßen Einbau.

Ist es denn bei § 439 Abs. 3 BGB echt relevant, ob ich das Teil eigenhändig einbaue oder ob ich es machen lasse. Hätte ich nicht gedacht ... Aber auch wenn das so ist, dann ist das doch ein Nachteil für mich und tangiert den Klempner eigentlich nicht (außer halt den möglichen Ärger für ihn, wenn ich dann probieren würde, doch von ihm etwas herauszuholen), oder?

Na ja, wie dem auch sei, all das scheinen zum Glück weiterhin nur theoretische Fragen zu sein: das Ding ist eingebaut und funktioniert (und das bleibt hoffentlich auch so ...)

 
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