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Geschrieben von desireekk am 25.11.2019, 18:56 Uhr

Testamentsvollstrecker für meine Kinder und einige Fragen dazu, wer kann helfen?

Hallo liebes Forum,

jetzt wird es echt "rechtlich" hier.

Hintergrund: meine Stiefmutter hat meinen beiden Kindern (eines über 18 J. einer noch unter 18.J) je X.XXX € vermacht (gleich für beide, Vermächtnis).

1.) ich weiß noch nicht wieviel es genau ist, es ist "was auf Bankkonto Y zum Zeitpunkt meines Ablebens" ist. Vermutlich unter der Versteuerungsgrenze für nicht-Verwandte.

2.) Ich bin Testamentsvollstreckerin für beide Vermächtnisse.

3.) Das Geld ist Zweckgebunden für die Ausbildung der Buben und muss daher lt.
Testament auf gesonderten Konten bis zum 21. LJ des jew. Kindes verwahrt werden.
"Es soll die Ausbildung unterstützen" "ordne ich an, dass der zugewiesene Geldbetrag bis zum 21. LJ ...auf gesonderten Konten ...verwahrt wird und zweckgebunden für die Ausbildung herangezogen wird" (Zitate)

4.) Meine Testamentsvollstrecker-Tätigkeit endet mit dem 21. LJ des jew. Kindes.

Und nun hab ich ein paar Fragen:

A.) Mein "Kleiner " wird in ein paar Tagen 18.
Aber er war 17,5 zum Zeitpunkt des Todes. Insofern muss ich alles für ihn managen, egal wann es kommt?

B.) Was mache ich denn, wenn eines der Kinder keine "Ausbildung" macht, die Geld benötigt? Reicht es schon wenn man sagt "das Kind braucht einen Laptop für die Schule/Bewerbungen"?
Oder muss das Geld unangetastet liegen bis sie 21 werden? (Mein Großer geht in den USA in die Uni und die kostet mal so richtig Geld, das wusste die Oma)

c) Ich "muss" das Geld jetzt also "mündelsicher" anlegen?
Kann ich mich mit meinem erwachsenen Sohn denn andersweitig einigen welche Sparform es sein soll? Was, wenn wir beide (schriftlich) vereinbaren dass es ein Aktienfond sein soll?

D.) das Geld wird kaum ausgezahlt bevor der Kleine 18 wird: siehe dann also Frage c.) ?

E.) Schließlich werden die Buben 21.... und ich gebe ihnen dann den "Schlüssel zum Konto" und sag: "mach was Du willst"?

Kann mir mal bitte jemand sortieren helfen?

DANKE

D

P. S. Der Brief ist datiert von Anfang November hat mich aber gestern (ja, hier gibt es Post am Sonntag) in den USA erreicht. Mit einer Fristangabe von 2 Wochen um Antwort.
Ab wann läuft denn die Frist???
In D geht man 3 Werktage nach Versand vom Zugang aus soweit ich weiß...
Und um diese Jahreszeit kann ein Brief locker auch mal 14 Tage wieder zurück nach D dauern.

 
3 Antworten:

Re: Testamentsvollstrecker für meine Kinder und einige Fragen dazu, wer kann helfen?

Antwort von Berlin! am 25.11.2019, 19:05 Uhr

Also wie ich rauslese, lebst Du nicht in Deutschland. Mein Rat ist dennoch: such' Dir am besten einen deutschen RA, der Dich dahingehend berät. Ich kann Dir alle Fragen beantworten, dass führt hier nur einfach viel zu weit und ist zu umfangreich. Diese Dinge sollten in einem persönlichen Gespräch besprochen werden.

Die Kosten für so eine Beratung schätze ich um 200 Euro, je nach dem, was der RA für so eine Beratung nimmt. Ist ganz einfach vorher abzuklären.

Was die Frist angeht:
Die 3-Tages-Zugangsfisktion gilt für amtliche Schreiben. Die gelten 3 Tage nach Absenden als zugegangen. Außer der Empfänger kann nachweisen, dasss ihn der Brief später erreicht hat: was Du ja kannst (Zeugen etc. sind ein Beweis).
Ist es kein amtliches Schreiben ist die Frist ab dem tatsächlichen Zugang zu rechnen.
Am besten, Du kontaktierst den Absender und teilst mit, dass der Brief gestern erst kam.

Alles Gute!

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Re: Testamentsvollstrecker für meine Kinder und einige Fragen dazu, wer kann helfen?

Antwort von KKM am 25.11.2019, 19:05 Uhr

Ein Verwaltungsakt gilt innerhalb eines Monats nach Aufgabe zur Post als im Ausland bekannt gegeben.

122 Abgabenordnung, z. B.
Wird in anderen Rechtsbereichen vermutlich gleich sein.

Zum Rest kann ich leider nichts sagen.

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Re: Testamentsvollstrecker für meine Kinder und einige Fragen dazu, wer kann helfen?

Antwort von ohno am 25.11.2019, 21:58 Uhr

Der Brief kam vermutlich vom Nachlassgericht?

Ruf doch mal beim Rechtspfleger an (zu deutscher Zeit) und lass Dich beraten, wie /wo Du an Deine Informationen kommst.

VG ohno

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