Geschrieben von gespenst am 07.11.2019, 20:12 Uhr |
Rechtliches zu Sichtschutz zwischen Doppelhaushälften
Könntet ihr mir bitte kurz Rückmeldung geben, ob ich hier richtig liege? Ich finde keine eindeutige Aussage dazu online.
Wir haben eine Doppelhaushälfte neu gebaut. Die Eigentümer der anderen Hälfte (ebenfalls Neubau) möchten jetzt eine Sichtschutzmauer an der Grundstücksgrenze zwischen den Häusern errichten lassen. Diese ist wohl zwar entlang der Grundstücksgrenze, aber ausschließlich auf ihrem Grundstück, geplant, also mit ein paar Zentimetern Abstand zu unserem Grundstück.
Sehe ich es richtig, dass sie das, sofern es nicht dem Bebauungsplan oder den ortsüblichen Gegebenheiten widerspricht, da es sich auf ihrem Grundstück abspielt, rechtlich einerseits ohne unsere Zustimmung tun können, aber andererseits nicht von uns verlangen können, dass wir anteilig die Kosten übernehmen? Ist die Rechtslage hier eindeutig?
Bebauungsplan ?
Antwort von Ellert am 07.11.2019, 21:07 Uhr
Bei uns gibt es Regelungen wie hoch die sein darf etc
Freu Dich doch wenn er was hinmacht
dann kann auch er nichtmehr in Euren Garten schauen
dagmar
Re: Rechtliches zu Sichtschutz zwischen Doppelhaushälften
Antwort von emilie.d. am 07.11.2019, 23:18 Uhr
Die Höhe legt die Gemeinde fest, aber so lange sie sich daran halten, dürfen sie das.
An den Kosten können sie Euch nicht beteiligen.
Re: Rechtliches zu Sichtschutz zwischen Doppelhaushälften
Antwort von gespenst am 08.11.2019, 6:01 Uhr
Danke!
Ja, Dagmar, ich freue mich tatsächlich! Mir ging es auch vor allem um die Kosten bzw. darum, dass ich mit diesen nichts zu tun haben werde ;-) Ich habe nämlich das Gefühl, dass sie uns im Nachgang die Rechnung präsentieren werden. Daher möchte ich Klarheit über die Rechtslage haben, um entsprechend reagieren zu können.
das wäre ja noch schöner
Antwort von Ellert am 08.11.2019, 7:30 Uhr
wen Nachbarn was bauen und dann den anderen um Zahlung bitten.
Hier is auch das Thema Zaun klar geregelt, wer muss welchen machen und auch zahlen, wir haben als wir bauten runum eingezäumt, auch keinen gefragt ob wir das dürfen oder dass die dran zahlen
wennich den Zaun will dann kommt er her und so wir ich will.
Wir haben Stabmattenzäune und schnell gemacht ehe einer auf die Idee kommt nen billigen Maschendraht haben zu wollen, Nachbarn haben sich gefreut dass der dann schon stand
dagmar
Re: Rechtliches zu Sichtschutz zwischen Doppelhaushälften
Antwort von lilly1211 am 08.11.2019, 9:24 Uhr
Du musst dich bei der Gemeinde erkundigen wie das dort ist.
Es gibt tatsächlich Regelungen wo jeder den Zaun auf seiner rechten Seite zahlen muss oder wo man es sich teilen muss. Sichtschutz weiß ich nicht, aber für Zäune gibt es die lustigsten Regelungen.
Im Nachgang Rechnung präsentieren wird aber eh nicht gehen. Wenn dann nur abgesprochen.
Das wird aber so gemacht
Antwort von Berlin! am 08.11.2019, 15:50 Uhr
....schau mal über den Teich in die USA.
Da will Trump eine Mauer und Mexiko soll sie bezahlen.
Und hier macht man sich Sorgen und einen Sichtschutz....tztz
***Modus: IRONIE OFF
Re: Das wird aber so gemacht
Antwort von gespenst am 08.11.2019, 18:56 Uhr
In der Tat sind gewisse Parallelen zwischen Donald Trump und meiner Nachbarin nicht von der Hand zu weisen
Re: Das wird aber so gemacht
Antwort von Berlin! am 08.11.2019, 21:13 Uhr
....ich hoffe, das beschränkt sich auf die Frisur.
oh Gott
Antwort von Ellert am 08.11.2019, 22:54 Uhr
mein Mitleid
Wir haben superliebe Nachbarn !
dagmar
Re: Rechtliches zu Sichtschutz zwischen Doppelhaushälften
Antwort von Shanalou am 09.11.2019, 16:02 Uhr
Wenn sie das auf ihrem Grundstück machen, ist das ihr Problem und ihre Kosten.
Re: Rechtliches zu Sichtschutz zwischen Doppelhaushälften
Antwort von Jette87 am 10.11.2019, 18:50 Uhr
Da muß man sich wirklich erkundigen.Es ist überall anders geregelt.
Hier darf ein Sichtschutz nich höher als 1,80 m sein und aus Holz,wenn er zwischen zwei Grundstücken verläuft.Man darf auch nicht Zaun und Sichtschutz gleichsetzen.Sind zwei verschiedene paar Schuhe.Über 1,80 m braucht man eine Baugenehmigung.
Hier gibt es Neubaugebiete,da dürfen nur Holzzäune stehen mit höchstens 1,20 m Höhe.
Andere Gebiete dürfen nur Stachetenzäune bauen.
ich lese hierraus eher dass sie früh ist über die Mauer
Antwort von Ellert am 11.11.2019, 6:24 Uhr
und keine Einwände hat
also ihn dem Bauamt meldet.
Wir haben auch zum Weg einen Sichtschutzzaun den wir haben genehmigen lassen müssen
und uns haben Nachbarn weiter entfernt dumm angeredet.
dagmar
Re: Rechtliches zu Sichtschutz zwischen Doppelhaushälften
Antwort von kügelchen12 am 17.11.2019, 1:12 Uhr
Das kann keiner pauschal sagen, weil das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Ich würde im Nachbarrechtsgesetz des Wohnortes schauen, dann in die Bauordnungen des Bundeslandes und schließlich bei der Baubehörde vor Ort fragen.
Dann weißt du 100% alles wichtige.
Tatsächlich gibt es in einigen BL festgelegt, gemeinschaftliche Kosten für den Zaun und die vorgehensweise.
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