Geschrieben von Flo75 am 19.01.2004, 8:38 Uhr |
öffentl. Dienst/im Erz.Url. wieder schw.
Hallo!
Kennt sich vielleicht eine von euch aus?
Was wäre, wenn ich während des Erz.-Urlaubes wieder schwanger wäre?
Ich bin im öffentl. Dienst. Gibt es da während der Mutterschutzzeit wieder "normale" Bezüge oder geht man da leer aus?
Danke schon mal!
Gruß
Nadine
Re: öffentl. Dienst/im Erz.Url. wieder schw.
Antwort von midgie am 19.01.2004, 14:39 Uhr
hallo erstmal, soviel ich weiss geht man leider lehr aus. denn um die bezüge im mutterschutz zu erhalten muss man vorher gearbeitet haben.ich weiss ja nicht ob du dich entschlossen hast auch in der elternzeit arbeiten zu gehen, wenn ja bekommst du auch in der elternzeit mutterschutzgeld. lg manuela