Baby und Job

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Geschrieben von rubi am 08.09.2006, 13:26 Uhr

@henni, Kindkrank-Tage

Hallo Henni,

wenn Du als Beamtin unter der Beitragsbemessungsgrenze für die KV liegst (und das tust Du in aller Regel, wenn Du Teilzeit mit wenigen Stunden machst), dann hast Du wie die gesetzlich Versicherten auch den Anspruch auf 10 Tage "kindkrank". Mach Dich mal schlau, bei uns in Bayern ist das so, ob das in Ba-Wü auch gilt. Müsste aber schon, Euer Personalrat oder die Schulaufsicht müsste das wissen.

LG
rubi

 
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