Geschrieben von rubi am 08.09.2006, 13:26 Uhr |
@henni, Kindkrank-Tage
Hallo Henni,
wenn Du als Beamtin unter der Beitragsbemessungsgrenze für die KV liegst (und das tust Du in aller Regel, wenn Du Teilzeit mit wenigen Stunden machst), dann hast Du wie die gesetzlich Versicherten auch den Anspruch auf 10 Tage "kindkrank". Mach Dich mal schlau, bei uns in Bayern ist das so, ob das in Ba-Wü auch gilt. Müsste aber schon, Euer Personalrat oder die Schulaufsicht müsste das wissen.
LG
rubi
- ich habe auch nur 4 kind krank tage - HEnni 07.09.06, 19:44
- hups..sollte nach unten zum beitrag...ot - Henni 07.09.06, 19:45
- @henni, Kindkrank-Tage - rubi 08.09.06, 13:26
- ???? verstehnix*gg* - Henni 08.09.06, 18:47
- Re: ???? verstehnix*gg* - rubi 08.09.06, 21:10
- ???? verstehnix*gg* - Henni 08.09.06, 18:47
- @henni, Kindkrank-Tage - rubi 08.09.06, 13:26
- hups..sollte nach unten zum beitrag...ot - Henni 07.09.06, 19:45
Mal was anderes
Berlin-Institut zieht ganz andere Schlüsse als EH,
Kennt sich jemand aus mit 400€ Jobs??
Nebenjob? Nageldesignerin?
"dann geh halt nicht arbeiten!"
Was schreibt eva hermann nun wirklich? (LANG)
Darf ich mich zu Euch gesellen?
Abschied - ein Spruch für Kollegin!
Eva Hermann spricht mir aus der Seele!