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Geschrieben von Schneeweischen am 30.06.2009, 18:51 Uhr

Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Hallo,

ich fange morgen zu arbeiten an, öffentlicher Dienst. Ich habe eine Probezeit von 6 Monaten.
Heute erfuhr ich von meinem Arbeitgeber, daß ich in der Probezeit, also 6 Monate lang keinen Urlaubsanspruch habe.

Ist das rechtens? Wer kennt sich da aus?

Der Arbeitsvertrag ist befristet bis 31.05.2010.

LG

 
11 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von +emfut+ am 30.06.2009, 19:30 Uhr

Das ist nicht nur rechtens, das ist auch so üblich. Ich hatte noch keinen Arbeitgeber, der in der Probezeit Urlaub gewährte.

Der Sinn der Probezeit ist ja, daß der AG und der AN PROBIEREN, ob der Job so paßt. Wenn man nicht arbeitet (weil man im Urlaub ist), kann man das aber nicht. Insofern würde ein Urlaub die Probezeit ad absurdum führen.

Man erwirbt einen Anspruch, kann den aber erst nach Ablauf der Probezeit nehmen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von Moneypenny77* am 30.06.2009, 19:46 Uhr

Einen Anspruch hast Du, wie Elisabeth schon schrieb nicht. Allerdings kannst Du es auf "Kulanz" natürlich versuchen.

Mitunter kollidiert das auch damit, daß man somit Urlaubstage mit sich herumschleppt, die man vor Ablauf gar nicht nehmen kann. Beispiel: Urlaub aus dem Vorjahr muß bis zum 31.03. genommen und GEWÄHRT werden, sonst verfällt er. Wie will man das machen, wenn die Probezeit erst am 31.03. endet, man aber am 1.10. angefangen hat und aus dem Altjahr Urlaubstage hat?

Ich hatte immer Chefs, die auch in der Probezeit (und die war damals noch 3 Monate) Urlaub gewährt habe, wenn die ersten 2 Monaten herum waren.

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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von Schneeweischen am 30.06.2009, 20:03 Uhr

Danke,

Ich dachte icht könnte wenn meine Tochter eingeschult wird, einen Urlaubstag nehmen aber so werde ich wohl versuchen etwas später mit der Arbeit zu beginnen, wäre schön, für mein Kind und natürlich auf für mich.

LG

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1 Tag sollte gehen

Antwort von bobcat am 30.06.2009, 20:19 Uhr

Hallo,

sprich den AG an. Bei uns wären 1 oder 2 Tage ein Thema. Das ist ja nicht wirklich "Urlaub".

Gruß,
bobcat

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Re: 1 Tag sollte gehen

Antwort von tabeamutti am 30.06.2009, 20:30 Uhr

Hallo,

ich habe am 23.03.09 angefangen zu arbeiten, mit 6 Mon. Probezeit.
Und am Montag fliegen wir in Urlaub, also nach ca. 3,5 Mon arbeiten.

Ich habe allerdings direkt beim Vorstellungsgespräch gesagt, das wir in d. Sommerferien gebucht haben - war zum Glück kein Problem

Ich denke, das kommt auf den AG an - und ob die "Chemie" stimmt - dann geht immer mehr...

LG sandra

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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von silke68 am 30.06.2009, 22:03 Uhr

hallo,

frag unbedingt deinen ag.ich hab auch gefragt.mehr als "nein" sagen können die nicht.und ich hab 6 tage urlaub gekriegt.ich denke,wenn du das mit der einschulung sagst,wird es bestimmt möglich sein.
liebe grüße,silke

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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von Mandana am 30.06.2009, 22:42 Uhr

ich finde das ein unding, menschen ein halbes jahr lang keinen urlaub zu gönnen, blöde sitte ist sowas.
bei uns wird jeder sogar darum gebeten, einen teil seines urlaubs bereits zu nehmen. man will die leute ja schliesslich später übernehmen und dann haben die meisten dann noch tierisch viel urlaub übrig... das ist ja auch quatsch.
also, frag unbedingt mal nach. ein oder sogar zwei tage sollten echt drin sein.

lg

mandana

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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von Roxylady am 01.07.2009, 12:27 Uhr

Hi

normal ist das so dass man keinen Urlaubsanspruch hat in der Zeit.
Irgendwie auch logisch...

Aber ich denke ein paar Tage, wenn das Kind kank ist oder so, sollten kein Problem sein, wenn dein AG kulant ist...

LG Roxy

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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von kati am 01.07.2009, 15:00 Uhr

hallo,

bin am 01.05. eine TZ stelle im öffentlichen Dienst angefangen.
Ich soll in der Probezeit Urlaub nehmen sonst passt das alles nicht!
( kommt mir gelegen, meine Tochter wird eingeschult!)

LG
kati

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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von Felixmutti am 03.07.2009, 21:50 Uhr

Hallo,

es ist eigentlich fast immer so, dass man im ersten halben Jahr keinen Urlaub nehmen darf. Ich habe auch vor einem Monat eine neue Stelle angenommen (auch öffentlicher Dienst), hatte da aber schon im Dez. meinen Urlaub gebucht. Ich habe gleich im Bewerbungsgespräch geklärt, ob ich in der Probezeit Urlaub nehmen kann. Und das war auch kein Problem.

Also einfach fragen.

LG
Felixmutti

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Re: Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Antwort von Terkey235 am 05.07.2009, 18:19 Uhr

Bei meiner letzten Probezeit wurde seeehr genau darauf geschaut, dass unter keinen Umständen Urlaub genommen werden durfte. Da war nicht mal ein halber Tag drin. War heilfroh, als das endlich rum war...

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