Geschrieben von speedy am 20.10.2008, 9:44 Uhr |
unbefristeter AV nach befristeten AV.....?
Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist zudem die dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenarbeitsvertrag bzw. Kettenbefristung). Ein befristeter Arbeitsvertrag muss also nicht von vornherein auf zwei Jahre angelegt sein. Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis entlässt und z. B. einen Monat später wieder ohne sachlichen Grund befristet einstellt.
In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Absatz 2a TzBfG bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Diese Regelung gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen.
Ohne die vorgenannten Einschränkungen bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverträgen sind gemäß § 14 Absatz 1 TzBfG Befristungen mit sachlichem Grund möglich. Dies mag für Arbeitgeber verlockend klingen, birgt jedoch die Gefahr des Streites in sich, ob tatsächlich ein anerkennenswerter sachlicher Grund vorliegt.
Du siehst insbesondere an dem letzten Absatz, dass dein Sachverhalt nicht eindeutig zu beantworten ist, da spielen noch viel mehr Faktoren mit rein, als du hier genannt hast. Im Zweifel unterschreib erst mal den befristeten AV, ob er dann faktisch ein unbefristeter ist, kann man ja später immer noch diskutieren...
Gruß, Speedy
- unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - elti 18.10.08, 11:06
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - tweenky 18.10.08, 14:45
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - ifunanya 18.10.08, 18:01
- meinte, es muß ein unbefristeter her.... - ifunanya 18.10.08, 18:03
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - ifunanya 18.10.08, 18:01
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - speedy 20.10.08, 9:44
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - tweenky 18.10.08, 14:45
Teilzeitarbeit - hat man da auch 10 bezahlte tage, wenn das kind krank ist ?
Mal frage an die versicherungsexperten hab ! geht um meine TaMu
An die Tagesmamas
Frage
Wer von Euch arbeitet im Offenen Ganztag? Hätte gerne gewüßt, was man da verdien
Frage.
Frage an alle Selbständigen- Vorsorge?
Frust!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Was habt Ihr zu Eure Bewerbungsgesprächen angezogen?