Geschrieben von tweenky am 18.10.2008, 14:45 Uhr |
unbefristeter AV nach befristeten AV.....?
Der AG kann dreimal innerhalb von zwei Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren. Ich weiss leider nicht, inwieweit oder ob überhaupt die Elternzeit mit eingerechnet wird.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - elti 18.10.08, 11:06
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - tweenky 18.10.08, 14:45
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - ifunanya 18.10.08, 18:01
- meinte, es muß ein unbefristeter her.... - ifunanya 18.10.08, 18:03
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - ifunanya 18.10.08, 18:01
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - speedy 20.10.08, 9:44
- Re: unbefristeter AV nach befristeten AV.....? - tweenky 18.10.08, 14:45
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