Baby und Job

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Geschrieben von tweenky am 18.10.2008, 14:45 Uhr

unbefristeter AV nach befristeten AV.....?

Der AG kann dreimal innerhalb von zwei Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren. Ich weiss leider nicht, inwieweit oder ob überhaupt die Elternzeit mit eingerechnet wird.

 
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