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Geschrieben von +emfut+ am 08.07.2010, 21:24 Uhr

schweigepflicht in der sozialen arbeit --> datenschutzrichtlinien?

Was konkret stößt Dir denn auf? Wie Ihr (also Dein Arbeitgeber) an die Daten gekommen ist? Oder wie Ihr damit umgeht/arbeitet? Gebt Ihr die Daten weiter? Wer hat die Daten erhoben? Wo kommen sie her?

Grundsätzlich muß man Daten nicht anonymisieren, um damit zu arbeiten. Das macht ja jede Personalabteilung, jede Schule, jede Arztpraxis. Wenn Ihr selber die Daten erhoben habt, braucht Ihr auch keine Schweigepflichtentbindung oder so. Blöd wird es, wenn Ihr die Daten von anderen Stellen habt - aber dann wird es vor allem heiß für die, die Euch die Daten gegeben haben. Und blöd für Euch wird es, wenn Ihr die Daten so "verwurstet", daß sie weiterhin zugeordnet werden können, und sie dann so weitergebt. Außerdem müßt Ihr - bei der internen Bearbeitung der Daten - gewisse Auflagen erfüllen, was die Zugänglichkeit, die Speicherung und den Umgang damit betrifft. Aber solange diese Vorschriften eingehalten werden, müssen die Daten nicht anonymisiert werden.

Insofern wäre es, um konkret einen Finger in die Wunde legen zu können, wichtig zu wissen, was Dir jetzt konkret Sorgen macht.

Gruß,
Elisabeth.

 
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