Geschrieben von Faehe am 29.06.2011, 12:28 Uhr |
Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind nicht gewünscht ist
Hallo,
versteh ich richtig- dein Kind ist das Kind xy- und du willst es nicht bei einem bestimmten anderen Kind in der Klasse haben? Und deswegen hat man dein Kind in eine andere Klasse getan? Oder hab ich falsch verstanden?
Ich denke wenn ich richtig verstanden habe, dann hat die Schule das richtig gelöst. Wenn aber jemand anderes sein Kind nicht mit deinem in der Klasse haben will, dann sollte das andere Kind doch die Klasse wechseln, ist doch nur so gerecht- oder?
LG, Faehe
- Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - luna7322 29.06.11, 11:53
- Re: Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - Faehe 29.06.11, 12:28
- @ Faehe - luna7322 29.06.11, 12:33
- Re: @ Faehe - Faehe 29.06.11, 23:55
- @ Faehe - luna7322 29.06.11, 12:33
- KEinerlei Rechte - Henni 29.06.11, 13:37
- Re: Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - mams 29.06.11, 14:19
- Re: @luna7322 - montpelle 29.06.11, 14:37
- Re: Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - Birgit 2 29.06.11, 19:10
- @Faehe - luna7322 30.06.11, 11:44
- Unsere Grundschule hat generell niemals komplette Kiga-Gruppen... - Trini 30.06.11, 13:01
- Re: @Faehe - Faehe 01.07.11, 19:00
- @Faehe - luna7322 30.06.11, 11:44
- Re: Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - Faehe 29.06.11, 12:28
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