Geschrieben von Faehe am 29.06.2011, 23:55 Uhr |
@ Faehe
Oh, wenn das so ist, dann hat die Schule das aber nicht geschickt gelöst. Was für einen Grund geben diese Eltern denn da an? Vielleicht kennen die ja die Schulleitung, dann hast du schlechte Karten -.-
Aber manchmal stellt sich so eine "Gemeinheit" ja auch im Nachhinein als ein großer Segen heraus. Vielleicht findet dein Kind unter den neuen Klassenkameraden einen Freund fürs Leben....
LG, Faehe
- Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - luna7322 29.06.11, 11:53
- Re: Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - Faehe 29.06.11, 12:28
- @ Faehe - luna7322 29.06.11, 12:33
- Re: @ Faehe - Faehe 29.06.11, 23:55
- @ Faehe - luna7322 29.06.11, 12:33
- KEinerlei Rechte - Henni 29.06.11, 13:37
- Re: Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - mams 29.06.11, 14:19
- Re: @luna7322 - montpelle 29.06.11, 14:37
- Re: Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - Birgit 2 29.06.11, 19:10
- @Faehe - luna7322 30.06.11, 11:44
- Unsere Grundschule hat generell niemals komplette Kiga-Gruppen... - Trini 30.06.11, 13:01
- Re: @Faehe - Faehe 01.07.11, 19:00
- @Faehe - luna7322 30.06.11, 11:44
- Re: Rechte als Eltern bei GS-Klasseneinteilung , wenn Kind "nicht gewünscht ist" - Faehe 29.06.11, 12:28
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