Geschrieben von pestef am 28.04.2010, 20:22 Uhr |
lehrerinnen-elternzeit
Huhu,
hab mal eine Frage, bin da die letzten Tage beim Stöbern hier drüber gestolpert...
Bin schwanger, ET im Oktober, werde voraussichtlich nach 8 Wochen Mutterschutz mit halbem Deputat (12,5 h, aufgrund von Überstunden aber nur tatsächliche 10 h )wieder einsteigen.
Muss ich da Elternzeit beantragen? Oder einfach aus familiären Gründen Deputat reduzieren?
Weiß das jemand? Bei mir in der Schule stellen sie sich an, als wäre ich die erst Schwangere.
Lieben Dank!
Re: lehrerinnen-elternzeit
Antwort von magistra am 28.04.2010, 21:30 Uhr
Ich habe auch nach 8 Wochen wieder angefangen und habe natürlich keine Elternzeit beantragt. Da ich allerdings Vollzeit weitergemacht habe, kann ich dir zum anderen nichts sagen. Ich vermute, dass du ganz normal Teilzeit beantragen musst.
Auch bei mir gab es ein Riesenhinundher, weil es, nachdem ich schon wieder zurück an der Schule war, dauernd hieß, sie bräuchten eine Wiederantrittsbescheinigung nach Elternzeit. Als ich meinte, ich hätte doch gar keine Elternzeit gehabt, konnten sie es nicht glauben... Seltsame Welt. Wir kamen dann ohne diese Bescheinigung aus.
Alles Gute!
Re: lehrerinnen-elternzeit
Antwort von lillymama am 28.04.2010, 22:08 Uhr
HUhU,
also bei mir war das so... bin immer relativ schnell arbeiten gegangen( 3 Kinder). Beim letzen Mal habe ich nach 5 Monaten nach der Geburt angefangen. Man sagte mir, dass solange ich nicht voll arbeiten würde also 28 Stunden, sollte ich: in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung anmelden. Das würde sich für die Rente später wesentlich besser rechnen. Ach und du bekommst noch Stillstunden..
Ich arbeite in NRW - Hauptschule.
Falls du Fragen hast, einfach melden!
Hoffe ein wenig weiter geholfen zu haben.
Re: lehrerinnen-elternzeit
Antwort von Kleine Fee am 29.04.2010, 9:46 Uhr
Für Beamtinnen kenne ich das so:
Nach dem Mutterschutz kann man familienbedingt die Stunden reduzieren oder Teilzeit in Elternzeit machen (bis zu 30h die Woche). Rententechnisch sollen beide Fälle inzwischen gleichgestellt sein.
Ich verstehe nicht, warum Du nicht Elternzeit machen willst, denn dann kannst Du ja noch Elterngeld beantragen (67% der Differenz zwischen Einkommen vor und nach der Geburt). Die Stillzeiten stehen Dir mM gem. MutterschutzG zu und hängen nicht davon ab, ob Du Elternzeit nimmst oder nicht.
Nimm Elternzeit!
Antwort von Henni am 29.04.2010, 12:30 Uhr
Hallo
jes geht um die Rentenanpsrüche und so wie ICH es damas verstanden hab werden Erziehungszeiten VOLL für die rente angerechnet...Teilzeit aber nciht. Also nennst du es Elternzeit und macht teilzeit in Elternzeit...
Glaube so war es bei mir...
Re: lehrerinnen-elternzeit
Antwort von verena1980 am 29.04.2010, 14:40 Uhr
Hallo,
ich bin zwar nicht Lehrerin aber Landesbeamtin (in NRW). Ich habe nach beiden Geburten direkt weitergearbeitet, und zwar 50 % MIT Elternzeit (das nannte sich dann Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung). Ich hätte auch NUR eine Teilzeitbeschäftigung haben können, habe mich aber dagegen entschieden. Meine Vorteile waren:
1.) Nichtfinanzielle (z. B. keine Versetzung in andere Ämter; Dienstherr hätte mich auch in der beamtenrechtlichen Probezeit, in welcher ich mich nach der Geburt des 1. Kindes befand, niemals entlassen können) und
2.) Finanzielle (In der Elternzeit stand mir ein steuerfreier Zuschuss zur privaten Krankenkasse monatlich zu!!! Ohne Elternzeit hätte es ihn nicht gegeben! Ob es dies bei Lehrern auch gibt, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.Und bei der Pension wird eine Teilzeitbeschäftigung IN ELTERNZEIT mehr angerechnet als die gleiche Teilzeitbeschäftigung OHNE ELTERNZEIT, allerdings kann ich dir da keine Höhe nennen).
Verena
Re: lehrerinnen-elternzeit
Antwort von pestef am 29.04.2010, 15:12 Uhr
Hi,
danke für Eure Hilfe. Sieht wohl so aus, als sollte ich Elternzeit nehmen.
Wenn ich dann aber zum Schuljahr 2011/12 meine Stunden wieder aufstocken will auf 21/25, ist das ein Problem?
Also:
Mutterschutz: September-Dezember.
ab Jan 2011: Teilzeit in Elternzeit mit offiziellem Deputat von 13/25
ab September 2011: Deputat von 18 oder 21/25 ->auch wieder Teilzeit in Elternzeit?
@ Kleine Fee: Es ist nicht so, dass ich keine Elternzeit nehmen will. Ich hatte nur keine Ahnung, wie das ist bei halbem Deputat.
Wie gesagt, bei mir stellt man sich grad wahnsinnig an und erzählte mir irgendeinen Quark von wegen wenn Elternzeit, dann nur unterhälftig.
Die waren sogar hoffnungslos überfordert damit, die Schwangerschaft nach oben zu melden. Alles ein Riesenproblem und eskaliert grad total zwischen Rektor und Sekretärin. Daher heißts jetzt, ich soll mich selber informieren.
Am Besten rufe ich mal im LBV oder RP an.
Lieben Dank für alle Antworten!
Re: lehrerinnen-elternzeit
Antwort von manisomama am 06.05.2010, 20:43 Uhr
Ich hatte genau diese Situation letztes Jahr. Meine Kleine ist im Oktober geboren.
Ich war gerade mit meiner Traineezeit fertig und wurde nach den Sommerferien 2 Tage vor Mutterschutzbeginn noch verbeamtet. An meiner Schule kannte man sich mit den Regelungen auch nicht so aus, da die meisten in der Regel das ganze Schuljahr nach der Geburt oder länger zu Hause geblieben sind.
Nimm auf jeden Fall Elternzeit, denn Du bekommst dann einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (hier in Bayern sind es 30€ monatlich).
Ich habe dann 3 Monate nach der Geburt wieder angefangen in Teilzeit während der Elternzeit zu unterrichten.
Achte aber darauf, dass Deine Stundenzahl mit der Elternzeit vereinbar ist.
Bei mir ist gerade durch die Elterngeldstelle herausgekommen, dass mein Vertrag so in der Elternzeit gar nicht zulässig war (war auf 18/25 Stunden ausgestellt, da man fäschlich mit 40 Wochenstunden als Bezugswert gerechnet hatte; ich hatte wegen der zulässigen Stundenzahl extra nachgefragt!); zulässig sind aber max. 17,86/25 Stunden, da hier (in Bayern) 42 Wochenstunden der Bezugswert sind; zum Glück hatte ich in den ersten Monaten nicht über diesem Wert unterrichtet, da ich später für andere Kollegen in Elternzeit eingesetzt werden sollte.
Somit hast Du kein Problem mit 12,5 Stunden im ersten Jahr. Wenn Du aber danach wieder auf 21 Stunden aufstocken willst, kämst Du über die Stundengrenze, die in der Elternzeit erlaubt ist!
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