Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 06.03.2013, 11:23 Uhr

komplizierte Frage!!

Da der Urlaub alles innerh. des selben Kalenderjahres anfällt, kann der Urklaub durchaus VOR dem Muschu genommen werden.

Der Anspruch auf den Urlaub und seine Berechnung ergibt sich aus § 17 BEEG.

Viele Grüße

Désirée

 
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