Geschrieben von desireekk am 06.03.2013, 11:23 Uhr |
komplizierte Frage!!
Da der Urlaub alles innerh. des selben Kalenderjahres anfällt, kann der Urklaub durchaus VOR dem Muschu genommen werden.
Der Anspruch auf den Urlaub und seine Berechnung ergibt sich aus § 17 BEEG.
Viele Grüße
Désirée
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- komplizierte Frage!! - zamperl78 05.03.13, 13:46
- Re: komplizierte Frage!! - SEAGLD 05.03.13, 13:51
- Re: komplizierte Frage!! - zamperl78 05.03.13, 13:55
- Re: komplizierte Frage!! - speedy 05.03.13, 14:41
- Re: komplizierte Frage!! - zamperl78 05.03.13, 15:03
- Re: komplizierte Frage!! - desireekk 06.03.13, 11:23
- Re: komplizierte Frage!! - SEAGLD 05.03.13, 13:51
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