Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 05.03.2013, 14:41 Uhr

komplizierte Frage!!

Hi,
es ist gesetzl. vorgeschrieben, dass du für jeden Monat, in dem du dann VZ arbeitest, auch den VZ-Urlaubsanspruch (anteilig nach Monaten) erhältst. also ab dem 1.7. dann 1/12 des VZ-Jahresanspruchs je Arbeitsmonat.

Genau genommen müsste dein bei TZ erworbener restlicher Urlaubsanspruch dann umgerechnet werden, denn ein TZ-Urlaubstag ist ja stunden- und geldmäßig weniger wert, so dass sich dann die Anzahl der Resturlaubstage durchaus verringern kann. Das machen aber nur rel. wenige Unt., weil es einfach zu fehleranfällig ist.

Am saubersten wärest du raus, wenn du deinen TZ-Resturlaub abbauen würdest, bevor du in VZ wechselst.

Für die MuSchu-Zeit steht dir der Urlaubsanspruch zu, den du bei Beginn des MuSchu hast - also werden dann während des MuSchu auch VZ-Urlaubstage erworben, die du dann nach Ende der Elternzeit irgendwann nehmen kannst.

Gruß, Speedy

 
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