Baby und Job

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Geschrieben von lupa am 25.09.2006, 11:17 Uhr

Ist er auch nicht!

Die gesetzliche Lage ist so: Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen KiGa-Platz. Gut und schön. Leider hat es damit aber nicht auch das Recht auf einen Platz im Wunsch-KiGa und im Gegenzug ist ein KiGa nicht verpflichtet, JEDES Kind aufzunehmen. Das heißt es ist zwar unschön aber durchaus legitim, wenn einige KiGas keine Wickelkinder aufnehmen. egal ob die Entscheidung vom Träger, von der Leitung oder von den Erziehern kommt.
Da hilft dann nur bei der Gemeinde anrufen und nachbohren, in welchem KiGa das Kind dann einen Platz bekommen kann, denn bekommen MUSS es einen Platz.

LG,
lupa

 
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