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Geschrieben von Lehmi83 am 05.03.2008, 12:23 Uhr

Halbtags im öff. Dienst !? Lang geworden...!

Hallo,

meine Kleine ist mittlerweile 4 1/2 und wird nächstes Jahr eingeschult. Seit sie im Kiga ist, arbeite ich Vollzeit (von 7 -16h)bei meinem alten Arbeitgeber Vater Staat.
Jetzt sind wir in einen Münchner Vorort gezogen und weil ich ja auf einen Hortplatz nächstes Jahr angewiesen bin, habe ich schon mal angefangen mich zu erkundigen.
Leider ist das Angebot an "ganztags" Betreeung mehr als schlecht. Die Öffnungszeiten kann ich mit meinen Arbeitszeiten schlecht vereibaren und so habe ich mir überlegt meine Arbeitsstunden zu reduzieren, bzw. zu halbieren.

So, jetzt endlich meine Frage: wird bei halber Arbeitszeit automatisch auch das halbe Gehalt gezahlt , oder wird das irgendwie anders berechnet? Lohnt sich mehr Halbtags oder Teilzeit? Wer hat denn Erfahrung damit ob man dann jemals nochmal die Chance auf eine Vollzeitstelle hat, wenn das Kind z.B. älter ist?

Sorry, das es soviel zum lesen ist...!

Gruß

 
9 Antworten:

Re: Halbtags im öff. Dienst !? Lang geworden...!

Antwort von 23bianca am 05.03.2008, 12:30 Uhr

Hallo,

ich denke mal, dass es einfach ist, (wieder) auf Vollzeit zu gehen als jetzt erstmal auf Teilzeit. Elternzeit liegt ja nicht mehr vor. Du bist also auf gut Willen der Personalleitung angewiesen und wie es überhaupt mit freien Teilzeitstellen aussieht.

Ich arbeite auch Teilzeit und die Berechnung ist so wie du es sagst / wünschst: von der vollen Stelle mit 100 % wird das Gehalt prozentual davon genommen, wie du dann arbeitest. Also ich arbeite 20 h statt 40 h volle Stunden und bekomme an Gehalt 50 % von 100 %.
Bin bei der Diakonie angestellt.

Ja, mit Ganztagsbetreuung ist es schlecht in Bayern. München sowieso. Grüße aus der Nähe ...
Bianca

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Re: Halbtags im öff. Dienst !? Lang geworden...!

Antwort von RenateK am 05.03.2008, 13:19 Uhr

Hallo,
welcher Tarifvertrag gilt für Euch. Vermutlich TVÖD oder TVL. Dann ist das völlig unproblematisch. Du hast praktisch ein Anrecht auf Teilzeit solange Du ein Kind unter 18 hast. Das ist im TV-L § 11; das ist eine Sollbestimmung, aber das heißt, dass schon wasserdichte dienstliche Gründe da sein müssen, um das abzulehnen. Du kannst die Teilzeit befristen und auch immer wieder verlängern und hast danach wieder Anrecht auf eine Vollzeitstelle.
Es kann natürlich sein, dass auf Deiner jetzigen Stelle Teilzeit nicht möglich ist (oder das behauptet wird), dann kann Dir eine andere (gleichwertige) Stelle angeboten werden, damit musst Du dann leben. Aber Du hast ja auch nach der Elternzeit keinen Anspruch auf genau denselben Arbeitsplatz wie vorher. Bei uns hier läuft das alles völlig unproblematisch und in den allermeisten Fällen bleibt man auch auf dem alten Arbeitsplatz.
Gruß, Renate

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Re: Halbtags im öff. Dienst !? Lang geworden...!

Antwort von dieElle am 05.03.2008, 19:47 Uhr

Hallo!

Ich bin selbst im ö.D. (Kommune)! Habe am 1.2. nach zweijähriger Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Habe 30 Wochenstunden beantragt und ganz unproblematisch bewilligt bekommen. Weiß auch aus dem Kollegenkreis, dass es i.d.R. leichter ist, sich stundenmäßig runterstufen zu lassen, als später wieder Vollzeit zu bekommen! Liegt wohl daran, dass Vater Staat gerne sparen möchte ;-)
Frag erstmal unverbindlich beim der Personalstelle nach!
Was das Gehalt/den Lohn angeht, kannst Du Dich auf http://oeffentlicher-dienst.info/ prima schlau machen! Da habe ich auch vorher mal rumgerechnet, was sich für mich lohnen würde!

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Du hast Rechtanspruch auf Teilzeit...

Antwort von Trini am 06.03.2008, 8:00 Uhr

solltest aber unbedingt beachten, dass Du den Teilzeitantrag befristen (geht für maximal drei Jahre) musst.
Dann geht Dir Deine ganze Stelle nämlich nicht verloren.
Ich bin direkt beim Bund angestellt, habe vor 11 Jahren mit halber Stelle wieder angefangen. Als dann der Kleine in den Kiga kam, habe ich auf 22 Stunden pro Woche erhöht und jetzt bin ich für die nächsten 2 Jahre bei 65 % angekommen.

Das Bruttogehalt wird zwar halbiert (bzw. prozentual gekürzt), aber Netto kommt (Dank Steuerprogression) deutlich mehr als die Hälfte raus.

Trini

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Re: Du hast Rechtanspruch auf Teilzeit...

Antwort von dieElle am 06.03.2008, 14:21 Uhr

Trini,
das mit der Befristung kenne ich anders. Mir wurde seitens des Personalamtes erklärt, dass Du für den Zeitraum befristen kannst, den Du möchtest. Minimun ist ein Jahr, ohne Befristung läuft die Teilzeit dann bis zum 18. Lj des Kindes.
Bin allerdings Beamtin. Ggf. gibts da noch Unterschiede??

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Re: Du hast Rechtanspruch auf Teilzeit...

Antwort von RenateK am 07.03.2008, 8:26 Uhr

Hallo,
bei Beamten weiß ich jetzt nicht bescheid, müsste ich nachsehen. Der Tarifvertrag (TVL und TVÖD) erlaubt eine Befristung nur bis zu 5 Jahre, danach kann verlängert werden. Wenn Du unbefristet reduzierst (kann man nur vor warnen) hast Du nämlich überhaupt keinen Anspruch auf die volle Stelle mehr.
Gruß, Renate

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Weiß ich nicht genau

Antwort von Trini am 07.03.2008, 8:26 Uhr

Dass ich beim ersten Mal auf 6 Jahre befristen durfte, war eine Sonderregelung.
Der BAT sah damals maximal 3 Jahre vor.
Wie das jetzt im TVÖD/TVL ist, weiß ich nicht.
Ich mach es jetzt immer in 2-Jahres-Häppchen.
Man muss ja sehen, wie sich die Kinder entwickeln und wie viel Betreuung sie brauchen/anderweitig kriegen.

Trini

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Re: Halbtags im öff. Dienst !? Lang geworden...!

Antwort von berita am 07.03.2008, 20:31 Uhr

Hallo!

ich arbeite "nicht ganz" beim öffentl. Dienst, aber bei einer Körperschaft öffentl. Rechts, wie es so schön heisst. Also so ähnlich. Und halbtags.

Das Bruttogehalt wurde genau prozentual auf die neue Stundenzahl runtergerechnet, netto ist es natürlich etwas mehr, da die Versteuerung sinkt.

Zurück zu mehr Stunden: das kommt auf die jeweilige betriebliche Situation an. Und auf die Stellenauslastung der jeweiligen Abteilung/Gruppe. Es kann dir natürlich passieren, dass schlicht keine Stelle (bzw. Stunden mehr frei sind). Oder kein Bedarf da ist dafür, dass du mehr arbeitest. Meines Wissens kannst du dann nicht viel machen. Bei einem verständnisvollen Chef würde ich das Thema vielleicht vorher mal durchsprechen. Wobei man sich darauf nicht wirklich verlassen kann. In den letzten Jahren hat sich bei uns die Firmenpolitik bzgl. Teilzeit immer mal wieder ganz schön gedreht.

LG
Berit

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Bei uns in der Wissenschaft...

Antwort von Trini am 07.03.2008, 21:33 Uhr

ist der Vorteil, dass der Chef mit den frei werdenden Stunden gut "spielen" kann.

D. h. von meinem "freien" Gehalt wurde schon die eine oder andere Doktorandin bezahlt.

Trini

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