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Geschrieben von Jenny177 am 28.09.2008, 21:00 Uhr

Habt ihr Rat?

Hallo,
ich bin in einer echt blöden Situation meiner Meiner nach.
Habe ein Jahr Elternzeit genommen,ist bald vorbei, bin nun wieder schwanger und müsste ca.1Monat bis zum neuen Mutterschutz arbeiten.
Im Sommer habe ich mit meinem Chef darüber geredet, dass ich ganz normal wieder voll arbeiten will (habe auch nichts anderes eingereicht)weil für meine Kleine gut gesorgt ist.
Er war erst nicht so begeistert,weil er nicht wusste was er mir an arbeit geben kann,meinen alten Job hätte ich nur der SS wegen nicht machen dürfen.Er fragte,ob ich Elternzeit nicht verlängern könne,ich meinte das ich dann aber keinerlei Geld bekomme...er stutzte,aber da war und bin ich mir natürlich sicher.Wo gibts denn sowas .Na ja er kennt sich nicht aus.
Sonst war er ja ganz nett und wollte sich dann noch melden.
Jetzt nach best.zwei Monaten immer noch nichts gehört.
Nun ists so das ich in letzter Zeit als zum Arzt musste und der SS wegen nicht mehr arbeiten soll,meinte mein FA.
Er kann mir aber natürlich erst kurz vorher die Krankmeldung geben.
Was soll ich tun? Doch mal bei meinem Chef durchklingeln? Es ihm schon so sagen? Oder erst wenn ich die Krankmeldung in der Hand habe?
Finds ja schon heftig,dass er sich noch nicht gemeldet hat,ginge schliesslich bald los.
Einerseits denke ich er freut sich vielleicht,wenn ich doch nicht komme,er hatte ja nichts wirklich für mich(letzter Stand zumindest).
Andererseits muss er ja bei Krankmeldung drauf bezahlen...
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder wie das heisst gibt es ja nur wenn es speziell am Betrieb liegt und meine SS gefärdet ist.
Da wäre dann auch die Frage,sollt ich das ansprechen?Ich mein wenn er nur körperliche Arbeit die ich nicht ausüben darf für mich hätte,könnte doch der FA mir eher so ne Bescheinigung geben und der AG bekommt alles zurück...
Das schlimme,mein Chef ist ja soweit ichs mitbekommen habe auch nicht wirklich informiert...hoffentlich weiss er,dass er so oder so für mich bezahlen muss.
Ach ,man ich sage euch wohl ist mir dabei nicht,aber es hat nichts mit "nicht wollen" sonder mit "nicht dürfen"zu tun!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Jemand Rat?
LG

 
3 Antworten:

Re: Habt ihr Rat?

Antwort von Nicol am 29.09.2008, 8:39 Uhr

Also,
da hast Du es wirklich nicht leicht. Rechtlich gesehen hast Du alle Trümpfe in der Hand.
Du kannst Dich Krank melden und Dein Chef muss zahlen. Die andere Möglichkeit wäre ein Beschäftigungsverbot, da bekommt er wengistens das Geld zurück. Wenn Du wirklich nicht mehr arbeiten kannst und Dein FA das genauso sieht, dann kann er Dir auch ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen.
Allerdings bleibt, soweit ich das weiß, Dein Chef auf den Kosten für den Mutterschutz sitzen.
Er wird so oder so nicht begeistert sein und Du kannst 100% sicher sein, dass er Dich nach Deiner neuen Elternzeit nicht mit offenen Armen empfangen wird. Recht hin oder her.
Ich weiß nicht wie sehr Du an Deinem jetzigen Job hängst. Das kannst nur Du entscheiden. Aber ich würde mir schon überlegen, ob ich die Elternzeit nicht bis zur neunen Elternzeit verlängern würde, wenn Dir an Deinem Job was liegt. Aber ist sicherlich eine Frage ob so viel "Großmut" das finanziell irgendwie drin ist.

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Schwierig!!

Antwort von Trini am 29.09.2008, 8:42 Uhr

Für Deinen Arbeitgeber wäre es natürlich am einfachsten, Du verlängerst die Elternzeit und bekommst nach der Geburt von Kind Nr. 2 den Mindestbetrag an Elterngeld.

Aber, Du hast einen Anspruch darauf, nach Ende Deiner Elternzeit in Deinem Job zu Arbeiten (und sei es einen Tag). Und dann steht Dir halt auch der Volle Mutterschutz zu. Und für die Tage, die Du arbeitetst, hättest Du sogar noch Urlaubsanspruch.
Für ihn ist das die denkbar bescheidenste Situation.
Inwieweit Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot aus staatlichen Töpfen entschädigt wird, weiß ich nicht.

Rein rechtlich kannst Du am Tag nach der Elternzeit Dein Beschäftigungsverbot abgeben und hast dann Anspruch auf volles gels für die 6 + 8 Wochen.

Inwieweit das das Verhältnis zu Deinem AG nachhaltig stört, kann ich nicht einschätzen.

Trini

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Re: Habt ihr Rat?

Antwort von pomelo am 29.09.2008, 21:04 Uhr

Hallo,
Du kannst die Elternzeit verlängern, also über ein Jahr hinaus, indem Du einen formlosen Antrag auf Halbierung des Eltergeldes bei der Eltergeldstelle stellst. Das geht auch, wenn man sich nach der Geburt für die volle Auszahlung in 12 Monaten entschieden hatte. Ich habe z.B. drei Monate vor Ablauf der 12 Monate den Antrag gestellt und habe somit den Elterngeld-Bezug um drei Monate auf 15 Monate verlängert. Das ist vielleicht besser als gar kein Geld und Stress mit dem Chef. Gleichzeitig bleiben Dir alle Rechte erhalten. Mußt Du wissen, ob das finanziell geht.
Ansonsten ist das Beschäftigungsverbot (wenn Dir im Betrieb keine andere zumutbare Arbeit gegeben werden kann) eine Lösung, zumal Du dadurch später keine Einbußen beim Elterngeld für Nr. 2 hast, was bei längerer Krankschreibung mit Krankengeldzahlung der Fall sein kann. Dein Chef braucht im Prinzip nur unterschreiben, kann Deinen ehemaligen Platz sofort wieder besetzten und kommt kostentechnisch am besten weg!
Hoffe, das hilft Dir weiter... Viel Glück!
pomelo

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