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Geschrieben von Bauchmausi am 27.09.2008, 11:46 Uhr

An alle Minijoberinnen - bitte um Antworten

Hallo,
ich fange nach eineinhalb Jahren Babypause nun höchstwahrscheinlich wieder auf Minijob-Basis bei meinem alten Arbeitgeber im Büro an.
Bei meinen Arbeitszeiten kann ich selbst mitentscheiden und werde nach meinen geleisteten Stunden bezahlt.
Leider weiß ich garnicht, was bei einem Minijob üblich ist. Bekommt ihr bezahlten Urlaub? Gibt es Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld? Was bekommt ihr in der Stunde? (Falls die Frage nicht zu persönlich ist) Ich habe leider noch keine genaueren Infos bekommen.
Vielen Dank für eure Infos.
Liebe Grüße

 
8 Antworten:

Re: An alle Minijoberinnen - bitte um Antworten

Antwort von frei_heraus am 27.09.2008, 15:07 Uhr

Schwierig,...ich habe immer nur in fremden Betrieben angefangen und würde nun vermuten, dass du beim alten Arbeitgeber bestimmt einen höheren Stundenlohn hast.

Ich habe keine bezahlten Urlaub und bekomme kein Weihnachtsgeld. Verdienst lag je nach Arbeitgeber zwischen 5€ und 7,50€ die Std. zu DM-Zeiten hatte ich im Regelfall einen Stundenlohn von 13 bis 16 DM.

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Re: An alle Minijoberinnen - bitte um Antworten

Antwort von magistra am 27.09.2008, 16:35 Uhr

also unsere Putzfrau ist ja Minijobberin. Sie bekommt Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilig (das steht in den Bedingungen der Bundesknappschaft auch genau drin, wie das geregelt ist).
Aber vielleicht ist das bei Haushaltsminijpbs auch anders als bei anderen.

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Re: An alle Minijoberinnen - bitte um Antworten

Antwort von tabeamutti am 27.09.2008, 18:16 Uhr

Hi,

Weihnachtsgeld u. Urlaubsgeld ist anteilig zu bezahlen - eigentlich.
Viele AG zahlens nicht, d.h. entweder du nimmst den Job, oder sie nehmen wen anders.

Ich hab es zur Zeit so, das mein Std.lohn höher ist u. ich dann aber kein Weihnachts-Urlaubs-Krankengeld kriege.

LG sandra

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Re: An alle Minijoberinnen - bitte um Antworten

Antwort von +emfut+ am 27.09.2008, 18:26 Uhr

EIGENTLICH gelten für Minijobber genau die gleichen Regeln wie für alle anderen Jobs. Der Urlaubsanspruch ist als Mindestregelung im Bundesurlaubsgesetz geregelt, wenn der Tarifvertrag darüber hinaus geht, gilt er auch für Minijobber. Das gleiche gilt für Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und - für Eltern wichtig - für die Kind-krank-Tage. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld steht auch im Tarifvertrag, und der gilt, wie gesagt, auch.

In der Realität ist es aber so, daß viele Arbeitgeber das nicht wissen wollen und den Minijobbern diese Ansprüche nicht zugestehen.

Du kannst natürlich alle diese Ansprüche nachträglich einklagen, aber die Frage ist, wie lange Du dann noch einen Job hast *seufz*.

Ich würde aber zumindest VERSUCHEN, diese Ansprüche im Arbeitsvertrag gleich von Anfang an festzuschreiben.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: An alle Minijoberinnen - bitte um Antworten

Antwort von Benedikte am 27.09.2008, 19:54 Uhr

Also,
meine Haushilge kriegt 400 Euro und lommt dafuer 3mal drei Stunden die Woche. Weihnachtsgeld kriegt sie nicht. Urlaub erhaelt sie. Vier Wochen im Jahr in den Sommerferien- sie hat vier Kinder.

Was Feiertage angeht sind wir so verblieben- bei einem Feiertag in der Woche kommt sie an einem anderen Tag, bei zwei Feiertagen in einer Woche hat sie einen frei.

GEnauso wenn sie nicht kann wegen Krankheit doer Kind krank- dann kommt sie an einem anderen Tag. Das deshalb, weil wir uns geeinigt haben, dass regelmsessig mindestens 10 Stunden die Woche bei mir geputzt werden muss.

Und auch hier ist es so, dass das nicht hundertprozentig das ist, was im gesetz steht- aber sie ist total froh ueber die Stelle. Sie kann quasi kommen, wann sie will. wann ihre KInder betreut sind ( vorher hat sie abends geputzt) und sie kriegt fast 10 Euro die Stunde. Vorher hatte sie sechs Euro die Stunde. Und ich biete ein hervorragendes Arbeitsklima- Frauen, die fuer mich putzen, kuesse ich regelmaessig die Fuesse und meckere nie.

Kurzum- bei uns geht es ziemlich nacvh dem gesetz zu, nicht hundert prozentig.

Benedikte

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Re: An alle Minijoberinnen - bitte um Antworten

Antwort von eiskaffee am 27.09.2008, 21:07 Uhr

Ich hab überhaupt keinen Schimmer ob ich Weihnachts- oder Urlaubsgeld kriege, gehe aber davon aus dass es NICHT so ist.
Werde auch nach Std bezahlt, muss am ende des Monats auflisten wieviel ich gearbeitet habe...7,50 €/Std
Da kann ich im Monat 53 Std arbeiten.
Ich weiß immer erst am Ende der Woche wie ich die darauffolgende Woche arbeiten muss, aber wenn ich mal nicht kann, auch kein Problem, dann kann ich halt nicht...

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Vielen lieben Dank für eure Antworten. Jetzt weiß ich,

Antwort von Bauchmausi am 27.09.2008, 21:43 Uhr

wie ich mich dem Chef gegenüber verhalten kann.
Liebe Grüße

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Re: An alle Minijoberinnen - bitte um Antworten

Antwort von bubumama am 28.09.2008, 13:20 Uhr

Lass Dir auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag geben, lese ihn genau durch und lass ihn ggf.ändern.
Du kannst bei Google nachlesen, was so üblich ist in Deiner Branche.

Ich bin Arzthelferin auf 400 Euro Basis und habe mir den Vertrag genau durchgelesen und entsprechend meinen Wünschen, soweit möglich, ändern lassen.

Ich werde nach geleisteten Stunden bezahlt, 9,50 Euro bekomme ich. Urlaub habe ich genau 8 Tage, das wird halt anteilig berechnet, was eine Vollzeitkraft bekommt. Vier Wochen entspricht bei meinen zwei Arbeitstagen eben 8 Urlaubstagen.
Urlaubsgeld gibt es nicht. Ob ich Weihnachtsgeld bekomme weiß ich nicht, ich habe erst Nov. 07 begonnen, da gab es keines. Dieses Jahr bin ich ab Nov. im Mutterschutz, also nehme ich an, gibt´s auch nichts.
Diese beide Leistungen sind aber glaub ich auch als freiwilige Zahlung des AG geschrieben.

melli

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