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Geschrieben von Keks10 am 24.01.2012, 14:34 Uhr

Frage...Nach Elternzeit...Kündigung durch AG ??

wie ist das, wann kann der AG nach der Elternzeit kündigen..?

 
4 Antworten:

Re: Frage...Nach Elternzeit...Kündigung durch AG ??

Antwort von kirshinka am 24.01.2012, 16:05 Uhr

Sofort am ersten Tag nach der Rückkehr.

Aber braucht gute gründe um eine junge Mutter raus zu schmeissen.

Wenn du Angst hast, such dir jetzt was anderes.

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Re: Frage...Nach Elternzeit...Kündigung durch AG ??

Antwort von fabianmama25 am 26.01.2012, 19:12 Uhr

Hallo!
Dein AG(mit mind.15 Mitarbeiter und einen Betriebsrat!) währe in der Beweispflicht dh.er müsste beweisen können das er dich NICHT mind.15Stunden beschäftigen kann ,dann darf er dich kündigen unter der Voraussetzung das du dann eine Abfindung für dich rausschinden kannst
Allerdings hast du KEINERLEI Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz.

Der nicht so feinere Weg vom AG währe,wenn er dich minimum 6Mon.beschäftigt und dann dich dann kündigt,den dann bekommst du keinerlei Abfindung.

Gruß Steffi

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Re: Frage...Nach Elternzeit...Kündigung durch AG ??

Antwort von kirshinka am 27.01.2012, 23:06 Uhr

Kündigen kann er jederzeit - die Frage ist ob die Kündigung vor Gericht haltbar ist. Aber dafür musst du dann eben klagen.

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Re: Frage...Nach Elternzeit...Kündigung durch AG ??

Antwort von tingel am 03.02.2012, 18:02 Uhr

Ich weiß es so, das mein AG mich erstmal 3 Monate beschäftigen muß!, bevor er mich überhaupt kündigen kann, wenn ich aus dem Babyjahr komme, heißt, mind. 3 Monate + Kündigungsfrist.

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