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Kann AG mich kündigen, wenn ich in Elternz. TZ beantrage?

Thema: Kann AG mich kündigen, wenn ich in Elternz. TZ beantrage?

hallo, meine frage steht ja eigentlich schon da :-)), ich bin jetzt im erziehungsurlaub für zwei jahre, meine zwillis sind 8 monate alt, ich überlege jetzt, ob ich TZ beantrage oder noch ein 3. Elternjahr beantrage. Hat jemand erfahrung? was ist, wenn 1) ich tz beantrage und mein ag ablehnt, kann er mich dann kündigen 2) ich auf ein 3. jahr erlternzeit verlängern möchte, kann mich mein ag aufgrund dessen kündigen? eigentlich habe ich ja gesetzlich einen anspruch auf 3 jahre erziehungsurlaub. eigentlich habe ich einen sehr humanen ag, aber ich bin die einzige sekretärin und sie haben jetzt eine vertretung für die zwei jahre für mich. bin halt am überlegen, was ich mache und wie ich es mache. ich danke euch schonmal für eure antworten :-) ciao daniela

von AADanielaAA am 05.02.2011, 20:50



Antwort auf Beitrag von AADanielaAA

Ich versuchs mal, aber frag um sicher zu gehen lieber mal bei Nicola Bader nach. 1) Kündigen kann dein Arbeitgeber dich nur zum Ende der Elternzeit. Teilzeit kann er aus betrieblichen Gründen ablehnen, jedoch solltest du dann auf eine Nebentätigkeitserlaubnis bestehen! Inwiefern er die verweigern kann, weiß ich nicht. 2) Dein Arbeitgeber muss die Verlängerung der Elternzeit genehmigen. Da reicht nicht nur eine bloße Mitteilung von deiner Seite. Kündigen geht auch hier nur zum Ende der Elternzeit. Er könnte dir also kündigen, statt die Elternzeit zu verlängern. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es am besten ist frühzeitig mit seinem AG zu sprechen und die Situation zu erklären. Vielleicht können Sie den Vertrag mit deiner Vertretung um ein Jahr verlängern. lg Sasumm

von Sasumm am 05.02.2011, 22:38



Antwort auf Beitrag von AADanielaAA

Hallo, also, Dein Arbeitgeber kann Dich NICHT kündigen, es sei denn die Behörden genehmigen dies (was ziemlich schwierig für den Arbeitgeber ist). Du selbst kannst zum Ende der Elternzeit kündigen, hast jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kündigst Du IN der Elternzeit, so endet diese damit, und Du bist nicht mehr versichert. Nach der Elternzeit kann Dich Dein Arbeitgeber kündigen. Er hat dann die normale Kündigungsfrist. Du ebenfalls. Eine TZ Beschäftigung muss Dir Dein Arbeitgeber während der Elternzeit nicht geben. Wenn er diese ablehnt, kann er aber nur aus triftigem Grund eine TZ Beschäftigung in einem anderen Betrieb ablehnen (z.B. wenn dies ein direkter Konkurrent ist). Das dritte Jahr Elternzeit kannst Du nehmen. Du mußt es Deinem Arbeitgeber nur mindestens 8 Wochen vor Beginn mitteilen. Da Du bereits 2 Jahre mitgeteilt hast, kann der Arbeitgeber dieses auch NICHT ablehnen. Hättest Du weniger als zwei Jahre Elternzeit ergereicht, müßte der Arbeitgeber zustimmen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.02.2011, 20:02



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Hi, ich danke euch für eure antworten!!! und wünsche euch noch ne schöne woche :-)) ciao daniela

von AADanielaAA am 07.02.2011, 20:46