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Geschrieben von u_hoernchen am 14.04.2012, 20:13 Uhr

Elternzeit von 1 auf 2 Jahre - Kind entwicklungsverzögert

ich bin verwirrt. aber erst mal zum Rechtlichen: nein, ein Recht auf Verlängerung hat sie nicht. Man muss sich am Anfang der Elternzeit für den Zeitraum von 2 Jahren festlegen, einer nachträglichen Änderung muss der Arbeitgeber zustimmen. Sie könnte dann das dritte Jahr nehmen.
Die Ablehnung der Teilzeit würde ich aber durchaus rechtlich prüfen lassen, denn das ist schwierig abzulehnen.

Aber jetzt zu meiner Verwirrung: warum müssten alle fördernden Aktivitäten wegfallen, wenn Du doch als Kinderfrau in der Familie arbeitest? Warum könntest Du diese Aktivitäten nicht übernehmen? Dann würde auch das Problem mit dem Krippenplatz wegfallen. Was ist denn Deine derzeitige Rolle in der Familie, wenn die Mutter alles für das Kind zu machen scheint?

Wenn der Mutter die Förderung ihres Kindes so wichtig ist (was ich gut finde) und sie ihre Elternzeit so leichtfertig geplant hat, dann muss sie u.U. für ein paar Monate etwas tiefer in die Tasche greifen und statt Krippe die Kinderfrau mehr bezahlen, die sich dann aber gut um die Förderung ihrer Tochter kümmert. ICH würde das machen.

Ulrike

 
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