Geschrieben von wesch am 09.04.2012, 10:23 Uhr |
Gericht
Ist der AG morgen auch bei der Gerichtsverhandlung(Gütervereinbarung)
??
oder kann er einen Anwalt vorschicken
Re: Gericht
Antwort von Spock1 am 09.04.2012, 12:50 Uhr
Das kommt darauf an, ob vom Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wurde (das müßte in der Ladung stehen). Meistens wird das bei Güteterminen gemacht, damit man die Sache dann auch wirklich gleich in trockene Tücher bringen kann und der Anwalt nicht doch erst noch nachträglich seinen Mandanten fragen und den Vergleich daher unter Widerrufsvorbehalt vereinbaren muß.
Ist das Arbeitsgericht? Dort gibt es eigentlich IMMER einen Vergleich...
Re: Gericht
Antwort von wesch am 09.04.2012, 15:05 Uhr
ja ich muss kommen,weiss net ob AG auch kommen muss.
Ja Arbeitsgericht,was muss ich den da alles sagen?Wird man da richtig verhört?
Steht doch alles in dem Mahnbescheid was AG hat.(vom Gerivht)
Re: Gericht
Antwort von Spock1 am 09.04.2012, 15:33 Uhr
Verhört wird da niemand, ist ja keine Strafsache gg, allenfalls wird man GEhört...normalerweise wird man aufgefordert, den Sachverhalt noch einmal mit eigenen Worten zu schildern, es gilt immer der Grundsatz der Mündlichkeit, daher muß man es noch einmal erzählen, auch wenn es im Mahnbescheid steht. Und der AG muß natürlich auch noch einmal die Gelegenheit bekommen, alles aus seiner Sicht darzustellen.
In der Ladung müßte übrigens stehen, ob das Erscheinen beider Parteien angeordnet wurde, Dein RA müßte das sonst auch wissen.
Und immer nett und freundlich bleiben, sich vor Gericht zu kloppen, bringt gar nichts gg.
Re: Gericht
Antwort von wesch am 09.04.2012, 18:25 Uhr
hab ne soz.Phobie,bin also sehr aufgeregt vort Menschen zu sprechen :(
und "stottere" und vergess Dinge.
Was nun???
:(
Re: Gericht
Antwort von Spock1 am 09.04.2012, 18:58 Uhr
Du wirst ja gefragt und mußt nicht alles auf einmal wissen. Und Dein Anwalt ist ja auch noch da...alles nicht schlimm, nur keine Panik
Re: Gericht
Antwort von Tinai am 10.04.2012, 10:47 Uhr
Hallo,
ich vermute, das sit der Gütetermin, zu dem Du auch ohne Anwalt erscheinen darfst.
Da Du offensichtlich außerordentlich aufgeregt bist und fürchtest, das wichtigste zu vergessen, empfehle ich Dir, dort MIT Anwalt zu erscheinen.
Dann brauchst Du möglicherweise nämlich überhaupt nicht reden.
Grüße T. Hoffmann
Re: wie ist es denn gelaufen? O.t.
Antwort von wesch am 11.04.2012, 10:29 Uhr
ich musste kommen,sonst strafe und AG eingentloch auch
Dieser kam aber net.
Haben uns auf 4 Wochen geinigt,also krieg ich noch 4 WOchen Gehalt
:)
Abfindung haben wir gelassen-
Nach 5 min wars erledigt.
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