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Geschrieben von wesch am 09.04.2012, 10:23 Uhr

Gericht

Ist der AG morgen auch bei der Gerichtsverhandlung(Gütervereinbarung)
??

oder kann er einen Anwalt vorschicken

 
8 Antworten:

Re: Gericht

Antwort von Spock1 am 09.04.2012, 12:50 Uhr

Das kommt darauf an, ob vom Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wurde (das müßte in der Ladung stehen). Meistens wird das bei Güteterminen gemacht, damit man die Sache dann auch wirklich gleich in trockene Tücher bringen kann und der Anwalt nicht doch erst noch nachträglich seinen Mandanten fragen und den Vergleich daher unter Widerrufsvorbehalt vereinbaren muß.

Ist das Arbeitsgericht? Dort gibt es eigentlich IMMER einen Vergleich...

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Re: Gericht

Antwort von wesch am 09.04.2012, 15:05 Uhr

ja ich muss kommen,weiss net ob AG auch kommen muss.
Ja Arbeitsgericht,was muss ich den da alles sagen?Wird man da richtig verhört?
Steht doch alles in dem Mahnbescheid was AG hat.(vom Gerivht)

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Re: Gericht

Antwort von Spock1 am 09.04.2012, 15:33 Uhr

Verhört wird da niemand, ist ja keine Strafsache gg, allenfalls wird man GEhört...normalerweise wird man aufgefordert, den Sachverhalt noch einmal mit eigenen Worten zu schildern, es gilt immer der Grundsatz der Mündlichkeit, daher muß man es noch einmal erzählen, auch wenn es im Mahnbescheid steht. Und der AG muß natürlich auch noch einmal die Gelegenheit bekommen, alles aus seiner Sicht darzustellen.

In der Ladung müßte übrigens stehen, ob das Erscheinen beider Parteien angeordnet wurde, Dein RA müßte das sonst auch wissen.

Und immer nett und freundlich bleiben, sich vor Gericht zu kloppen, bringt gar nichts gg.

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Re: Gericht

Antwort von wesch am 09.04.2012, 18:25 Uhr

hab ne soz.Phobie,bin also sehr aufgeregt vort Menschen zu sprechen :(
und "stottere" und vergess Dinge.
Was nun???

:(

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Re: Gericht

Antwort von Spock1 am 09.04.2012, 18:58 Uhr

Du wirst ja gefragt und mußt nicht alles auf einmal wissen. Und Dein Anwalt ist ja auch noch da...alles nicht schlimm, nur keine Panik

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Re: Gericht

Antwort von Tinai am 10.04.2012, 10:47 Uhr

Hallo,

ich vermute, das sit der Gütetermin, zu dem Du auch ohne Anwalt erscheinen darfst.
Da Du offensichtlich außerordentlich aufgeregt bist und fürchtest, das wichtigste zu vergessen, empfehle ich Dir, dort MIT Anwalt zu erscheinen.

Dann brauchst Du möglicherweise nämlich überhaupt nicht reden.

Grüße T. Hoffmann

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wie ist es denn gelaufen? O.t.

Antwort von speedy am 11.04.2012, 10:27 Uhr

o.t.

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Re: wie ist es denn gelaufen? O.t.

Antwort von wesch am 11.04.2012, 10:29 Uhr

ich musste kommen,sonst strafe und AG eingentloch auch

Dieser kam aber net.

Haben uns auf 4 Wochen geinigt,also krieg ich noch 4 WOchen Gehalt
:)
Abfindung haben wir gelassen-
Nach 5 min wars erledigt.

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