Geschrieben von joy-for-good am 02.01.2010, 8:43 Uhr |
Elternteilzeit
soweit ich weiß, kannst du doch zwar wieder einsteigen nach dem Mutterschutz, aber sogar nur mit unterhälftiger Stundenzahl, wenn du willst, dann bekommst du dies zwar aufs Elterngeld angerechnet, aber kannst doch entspannter mit dann zwei Kinder zu Hause sein. kannst ja dann nach belieben wieder erhöhen.
Korrigiert mich, wenn ich irre.
Lg
- an die Lehrerinnen - pestef 31.12.09, 15:40
- Re: an die Lehrerinnen - sudorita 31.12.09, 15:50
- Re: an die Lehrerinnen - Chatilia 31.12.09, 16:24
- Re: an die Lehrerinnen - magistra 31.12.09, 17:17
- Re: an die Lehrerinnen - Henni 31.12.09, 18:52
- Re: an die Lehrerinnen - pestef 01.01.10, 15:19
- Re: an die Lehrerinnen - Zweizahn 01.01.10, 20:17
- Re: an die Lehrerinnen - pestef 01.01.10, 20:23
- Re: an die Lehrerinnen - Zweizahn 01.01.10, 20:17
- Re: an die Lehrerinnen - pestef 01.01.10, 15:19
- Re: an die Lehrerinnen - Henni 31.12.09, 18:52
- Re: an die Lehrerinnen - mams 01.01.10, 22:09
- Re: an die Lehrerinnen - mams 01.01.10, 22:12
- Re: an die Lehrerinnen - KatinkaB 01.01.10, 23:09
- Elternteilzeit - joy-for-good 02.01.10, 8:43
- Ich korrigiere! - Henni 02.01.10, 13:11
- Re: Ich korrigiere! - pestef 02.01.10, 20:40
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- Re: Ich korrigiere! - Lollipi 03.01.10, 17:51
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- Unterhälftig NICHT versetzbar, oder? - momworking 03.01.10, 21:17
- Re: Unterhälftig NICHT versetzbar, oder? - pestef 04.01.10, 9:02
- Anders rum: - Henni 04.01.10, 20:27
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