Baby und Job

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Geschrieben von pestef am 31.12.2009, 15:40 Uhr

an die Lehrerinnen

Hallo,
ich bin Lehrerin (Gym.) in BaWü. Ich habe bereits einen kleinen Sohn und wir üben für das 2.
Ich liebe meinen Job und auch besonders die Schule und möchte daher auch nicht in Elternzeit gehen. Beim ersten Kind habe ich nach 8 Monaten mit dem Ref begonnen, so dass ich Stress gewohnt bin.

Nun ist es so, dass ich, wenn ich ein Jahr Elternzeit nehmen würde, auf gar keinen Fall an diese Schule zurück käme. Das will ich vermeiden.

Wenn ich also nur die 8 Wochen Muttschutz nach der Entbindung aussetze (vorausgesetzt es geht alles gut), kann ich dann sicher sein, dass ich an die gleiche Schule komme? Oder kann ich bereits da versetzt werden?
Hat da jemand Erfahrungen? Und teilt sie mit mir?

Vielen Dank schonmal und einen guten Rutsch!
Steffi

 
19 Antworten:

Re: an die Lehrerinnen

Antwort von sudorita am 31.12.2009, 15:50 Uhr

Huhu, ich wollte das auch nicht und bin deshalb sofort nach dem MuSchu stundenweise wieder eingestiegen. Von Versetzung war nie die Rede.. ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass das überhaupt erlaubt wäre

Guten Rutsch!

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von Chatilia am 31.12.2009, 16:24 Uhr

ich habe die erfahrung gemacht, dass alle hebel in bewegung gesetzt werden, wenn man versucht, möglichst gleich wieder zurückzukehren.

ich kann deine entscheidung verstehen und wünsche dir, dass deine träume im 2010 in erfüllung gehen werden.

chatilia
eine berufstätige mutter, die sehr dankbar dafür ist, dass sie immer einen weg findet, um ein kind aufwachsen zu sehen und trotzdem einer bezahlten tätigkeit nachgehen darf

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von magistra am 31.12.2009, 17:17 Uhr

Ich habe es in etwa genauso gemacht wie du, wobei ich beim ersten Kind 1 Jahr Pause gemacht habe. Beim zweiten bin ich direkt wieder eingestiegen.
Warum hast du denn Angst vor einer Versetzung? Braucht man dich an deiner Schule nicht? Ärger mit irgendwem? Oder allgemein Angst? Bei uns ist es eher unüblich, dass jemand versetzt wird, der es nicht will.
Ich bin keine Expertin, aber dadurch, dass du ja keine Elternzeit nimmst, bekommst du deine Bezüge einfach durchgehend. Du bist also nicht wirklich irgendwie abgemeldet und musst dich auch nirgends wieder rückmelden. Es besteht also kein Anlass für irgendwen, überhaupt über eine Versetzung nachzudenken.
Viel Spaß beim Üben!

magistra

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von Henni am 31.12.2009, 18:52 Uhr

Hallo

ich bin auch aus Ba Wü und habe trotzdem cih 2 mal ein Jahr Erziehungszeit hatte NICHT versetzt worden....ich habe das vorher mit meinem Chef abgesprochen und es war nie wirklich in Frage gestellt, dass die Shcule MICH unbedingt wireder haben will...ein Glück..eine garantie darauf hast du allerdings wirklich nur, wenn du sofort naach dem Mutterschutz wieder reingehtst... dann warst du im Prinzip nur krank....

LG udn alles Gute! HEnni

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von pestef am 01.01.2010, 15:19 Uhr

vielen Dank für eure Antworten!
Ich werde es einfach so versuchen, wenn es soweit ist.

HIntergrund, weil ihr gefragt habt:

Ich bin an einer Schule in Freiburg-Stadt. Selbst die, die ein Sabbatjahr nehmen, kommen ab diesem Jahr nicht mehr zurück an die Schule. Das hängt mit der bevorstehenden "Überversorgung" (natürlich nur in den Augen des RP) nach dem Doppeljahrgang 2012 zusammenen.
Der Personalrat hat mir gesagt, dass die, die nicht zurückkommen an die begehrten Freiburg-Stadt Schulen, auf den ländlichen Raum verteilt werden, Dort sind trotz der Einstellungswelle letztes Jahr und dieses Jahr noch freie "Plätze". Weil da eben keiner hin will. Und der Bezirkspersonalrat hat auch schon bestätigt, dass man jetzt jeden, der irgendwie aussetzt (Sabbatjahr, Elternzeit) danach umverteilt.

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von Zweizahn am 01.01.2010, 20:17 Uhr

Hallo pestef,

Hut ab vor dem, was du vorhast. Ich mache derzeit nebenberuflich das Referendariat und habe einen mehr als voll arbeitenden Lebenspartner + 3jährigen Sohn. Zum Glück gibt es Großeltern.

Und wenn es bei euch so viele freie Stellen auf dem Land gibt, dann kann ich das mal meinen Mitreferendaren erzählen, die beim Freistaat Sachsen angestellt sind, der wohl wieder kaum einen neuen Lehrer einstellen wird...

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von pestef am 01.01.2010, 20:23 Uhr

ja, ich denke, der Anfang wird stressig. Aber das nehme ich ihn Kauf und weiß, dass ich damit gut umgehen kann. (1. Staatsexamen 10 Tage nach KS, danach 6 Monate Krankenhaus mit Säugling, weil der eine Organfehlbildung hatte, danach habe ich das Ref mit 8monatigem Kind angefangen, habe in der Zeit freiwillig mehr unterrichtet und mein Mann arbeitet ebenfalls voll.)
Jetzt habe ich auch ne volle Stelle und mehrere Extraaufgaben an der Schule. Da muss ich bei einem zweiten Kind natürlich reduzieren.
Sei froh, dass Du Großeltern vor Ort hast. Ich leider nicht.... aber einen sehr leidensfähigen Mann.:-)

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von mams am 01.01.2010, 22:09 Uhr

hm, ich war 3 jahre in elternzeit und bin an dieselbe schule zurückgekommen. bist du sicher, dass das nicht auch bei dir geht?

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von mams am 01.01.2010, 22:12 Uhr

ok, hab´s gerade oben gelesen...

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Re: an die Lehrerinnen

Antwort von KatinkaB am 01.01.2010, 23:09 Uhr

Hai,
ich habs genau so gemacht. Ich war an einer Privatschule ohne sichere Stunden (unbefristeter Vertrag auf 12 Stunden Basis und Fächerzuteilung je nach Bedarf. Mein Möchte-Gern-Nachfolger scharrte schon mit den Hufen. Da ich dort bleiben wollte, habe ich nach dem Mutterschutz weitergearbeitet und Milch abgepumpt... Der Möchte-Gern-Nachfolger musste also wieder gehen.
Arbeit war machbar mit Kind.
Hatte aber nur 18 Stunden.
K.

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Elternteilzeit

Antwort von joy-for-good am 02.01.2010, 8:43 Uhr

soweit ich weiß, kannst du doch zwar wieder einsteigen nach dem Mutterschutz, aber sogar nur mit unterhälftiger Stundenzahl, wenn du willst, dann bekommst du dies zwar aufs Elterngeld angerechnet, aber kannst doch entspannter mit dann zwei Kinder zu Hause sein. kannst ja dann nach belieben wieder erhöhen.
Korrigiert mich, wenn ich irre.

Lg

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Ich korrigiere!

Antwort von Henni am 02.01.2010, 13:11 Uhr

*g* also: JA, sie kann unterhälftig anfangen, ist dann aber in Elternzeit und somit NICHT fest an der Schule und saomit theretisch auch versetzbar... es ist denke cih alles ermessenssache der Schulleitung...was sagt DIE denn?

Und ansonsten : komm zu uns in den Schwarzwald*g* ...!

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Re: Ich korrigiere!

Antwort von pestef am 02.01.2010, 20:40 Uhr

ja, so kenne ich das auch mit dem unterhälftig=versetzbar.

tja, mit der schulleitung ist das so ne sache. mein jetztiger rektor würde himmel und hölle in bewegung setzen, aber leider geht er jetzt in ruhestand. dh nächstes jahr ist es das problem eines anderen.

schwarzwald? nichts für ungut, aber da sind mir 15 min schulweg lieber....:-)

danke euch allen für die antworten! ich werde zu gegebener zeit einfach versuchen, eine betreuung zu finden, die schon so kleine babies nimmt und einfach das beste hoffen.

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Re: Ich korrigiere!

Antwort von Ines28 am 03.01.2010, 0:13 Uhr

Ich war knapp 5 Jahre (2 Kinder ) im Erziehungsurlaub, wobei ich vor jeder Verlängerung meinen Chef gesprochen hatte. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Schulleiter ein großes Mitspracherecht haben.
Bin nach wie vor an meiner alten Schule.

LG Ines

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Re: Ich korrigiere!

Antwort von Ines28 am 03.01.2010, 0:15 Uhr

P.S. Sorry, habe das Wichtigste vergessen. Ich finde, dass zwischen einem und zwei Kindern ein großer Unterschied besteht. Und es wird auf jeden Fall mit 2 Kindern viel stressiger werden. Schon aus diesem Grund würde ich die Elternzeit in Anspruch nehmen.
LG Ines

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Re: Ich korrigiere!

Antwort von Lollipi am 03.01.2010, 17:51 Uhr

Was wird aus euren Kindern??????

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Unterhälftig NICHT versetzbar, oder?

Antwort von momworking am 03.01.2010, 21:17 Uhr

Hallo ihrs,
also hier ähnliches Problem, allerdings viertes Kind.
Ich wollte auch UNBEDINGT an meiner Schule bleiben, aber auch hier scharren gleich mehrere Möchtegern-Nachfolger (tolles Wort) mit den Hufen.
Ich habe somit angegeben, dass ich nach dem MuSchu mit 10 Wochenstunden (also unterhälftig) im ersten und 12 Wochenstunden im zweiten Jahr weiterarbeiten möchte.
Auf dem Antrag war das nichtmal vorgesehen *g*, habe beim Schulamt angerufen und die meinten, ich solle das einfach so ausfüllen, als käme ich normal wieder, die Reduzierung wäre kein Problem.
Laut meiner Schulleitung war es auch überhaupt nie eine Frage, dass ich mit den 10 Stunden wieder komme, da hat nie jemand was anderes gesagt.
Was natürlich ein Problem werden kann, ist wenn ich nach 2 Jahren wieder meine volle Stelle an meiner Schule haben möchte.
Aber bis dann ist ja noch Zeit mal sehen, was dann überhaupt sein wird.
VlG
Annette

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Re: Unterhälftig NICHT versetzbar, oder?

Antwort von pestef am 04.01.2010, 9:02 Uhr

ist natürlich nicht zwangsläufig so. aber wir haben z. b. eine kollegin, deren fächer werden nciht zwangsläufig gebraucht, daher wird sie (wollte unterhälftig wieder anfangen nach kleiner pause von 3 monaten) jetzt an eine andere schule geschickt.
ist wahrscheinliche, wie viele andere schon schrieben, auch sache der schulleitung (wie die sich einsetzt) und natürlich auch des bedarfs.

aber du machst mir mut, wenn du das sogar mit 4 kindern hinkriegst. :-)
alles gute!

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Anders rum:

Antwort von Henni am 04.01.2010, 20:27 Uhr

ich habe in meinem Antrag geschireben, dass cih die stunden nru mache WENN cih an meine alte schule komme..wenn nciht, dan nciht....und es hat geklappt *g*

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