Geschrieben von Canaren am 26.01.2011, 7:43 Uhr |
Elterngeld...welche Steuerklasse?
Guten Morgen,
ich habe Lohnsteuerklasse 4,so wie mein Mann.wenn ich nun Elterngeld bekomme:Bleibt mein mann denn in der Steuerklasse 4?oder kann er dann auf 3 wechseln?wie würde sich das dann auf mein elterngeld auswirken?
oh weh...hab davon gar keine Ahnung...lg Kati
Vor 14 Jahren...
Antwort von Trini am 26.01.2011, 8:44 Uhr
gab es noch Erziehungsgeld, aber es war so, dass der Steuerklassenwechsel sich nur auf's Mutterschaftsgeld ausgewirkt hat.
Das Erziehungsgeld war aber auch nicht einkommensabhängig.
Trini
Re: Elterngeld...welche Steuerklasse?
Antwort von Nijsseni am 26.01.2011, 10:57 Uhr
Ab dem
Zeitpunkt des mutterschutzes kannst du in 5 und er in 3 gehen. Falls du nach dem Ende des Elterngeldes arbeitslos wirst, kann das mit Klasse 5 eventuell negativ für Zahlung sein. Frag bei deiner gemeinde oder eltengeldstelle noch mal nach.
Gruss
Re: Elterngeld...welche Steuerklasse?
Antwort von speedy am 26.01.2011, 19:47 Uhr
Hi,
eine Änderung der Steuerklassen nach Beginn des Mutterschutzes wirkt sich nicht mehr auf das Elterngeld aus. da hierfür nur das Netto-Einkommen bis zum Mutterschutz zählt.
Gruß, Speedy
Re: Elterngeld...welche Steuerklasse?
Antwort von Sasumm am 26.01.2011, 21:46 Uhr
Ich würde euch empfehlen es bei 4/4 zu lassen! Die Steuerklassenwahl spielt keine Rolle bezüglich der Höhe des Elterngeldes, wenn du sie erst bei Bezug änderst.
ABER: Das Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet: Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, jedoch wird dieses Geld bei der Bestimmung des Steuersatzes mit berücksichtigt.
Das heißt:
Elterngeld + euer Einkommen (Gehalt von deinem Mann etc.)=relevantes Einkommen für die Steuersatzbestimmung
--> Steuersatz wird bestimmt (da in Deutschland es einen progressiven Steuersatzverlauf gibt, kann es dann passieren, dass der Steuersatz unter Umständen sehr hoch ausfällt. --> z.B. statt 20% 25%).
Steuersatz * euer Einkommen (Ohne Elterngeld) = zu zahlende Einkommenssteuer. (- bereits gezahlte Lohnsteuer = offener Betrag)
Wenn nun dein Mann während deiner Elternzeit die Steuerklasse 3 nimmt, zahlt er ja relativ wenig Steuern - sprich ihr müsst am Jahresende viel nachzahlen! Deshalb besser bei 4/4 bleiben!
lg Sasumm
PS: Alle Ehepaare mit 3/5 in meinem Umfeld mussten bei der Steuererklärung für das Elterngeldjahr ordentlich bluten - sprich nachzahlen!!!
Re: Elterngeld...welche Steuerklasse?
Antwort von Canaren am 27.01.2011, 13:46 Uhr
Viiiiieeelen Dank für Eure Antworten,lg Kati
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