Geschrieben von 32+4 am 28.04.2009, 9:40 Uhr |
doppelte Kündigung?
Hallo,
ich frage hier auch mal um Rat:-)
Vor und während der Elternzeit hatte ich u.a. noch einen Minijob bei einer großen Drogeriekette.
Während der Schwangerschaft "drängte" man mich täglich zur Kündigung, weil das einfacher für die Buchhaltung sei *hust*
Weil ich (anderen Schwangeren erging es in dieser Filiale ähnlich) nicht kündigte, gestaltete sich das Arbeitsverhältnis täglich schwieriger.
In der Personalabteilung kamen angeblich nie meine mehrfach verschickten Unterlagen an, die ich u.a. für die Mutter-Kind-Stiftung benötigte. etc..
Im letzten Jahr habe ich dann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit gekündigt.
Daraufhin erhielt ich dann ein richtig schlechtes (sagte auch das Aktuell hier^^) Arbeitszeugnis. Für mich war der Fall erledigt.
Denkste
Ende letzter Woche kam ein Schreiben, ich würde unentschuldigt fehlen. Auf mein Fax kam dann heute per Einschreiben und Rückschein die fristlose Kündigung.
Ist diese Vorgehensweise normal bei großen Ketten?
Mich ärgert nun, daß ich fristlos gekündigt wurde, wobei ich doch zuerst gekündigt habe.
Mir nützt ein Einschreiben auch nichts, denn ich kann den Inhalt nicht beweisen..
Und nun?
Re: doppelte Kündigung?
Antwort von Hilke+Tabea am 28.04.2009, 9:58 Uhr
Also sowas habe ich auch noch nicht gehört?!
Außerdem widerspricht sich das doch mit dem bereits ausgestelltem Arbeitszeugnis.
Und wegen unentschuldigtem Fehlen könnte Dir auch nicht so einfach gekündigt werden, da müssten schon ein paar Abmahnungen voran gegangen sein. Und da man diese unterschreiben muss, ist das Unternehmen in der Beweispflicht.
Mmmhh, das einzige was ich mir vorstellen könnte, dass die betreffende Filiale vergessen hat, Deine Daten aus der Stundenerfassung zu löschen und das die Zentrale zur Sicherheit Dich nochmal gekündigt hat, um die Karteileiche los zu werden.
LG
Schlamperladen
Antwort von Tinai am 28.04.2009, 10:02 Uhr
Ganz offensichtlich ist das ein Schlamperladen, denn sie haben Dir ja ein Abschlusszeugnis ausgestellt und also Diene Kündigung erhalten.
Freundlich schreiben, dass gar kein Arbeitsverhältnis bestand oder ignorieren und am besten schnell vergessen.
Noch ganz was anderes, weil das hier so behauptet wurde: Ein Arbeitsverhältnis darf wegen unentschuldigten Fehlens selbstverständlich fristlos gekündigt werden, denn das ist ein schwerer Verstoß gegen die Vertragspflicht (kommt nur fast nie vor, weil die meisten einen triftigen Grund haben, wenn sie fehlen und nicht einfach so fernbleiben).
Gruß Tina
Re: doppelte Kündigung?
Antwort von 32+4 am 28.04.2009, 10:06 Uhr
Ich bekam ja letzte Woche das Schreiben, ich würde unentschuldigt fehlen und müßte eine AU nachreichen.
Verwundert dann mein Schreiben zurück und nun die fristlose Kündigung, die mit dem Betriebsrat abgesprochen wurde :-O
Der gleiche SB in der Personalabteilung schickte alle Schreiben.
Mich wurmt es, fristlos gekündigt zu werden ist unschön. Hat das Nachteile für mich?
eine große Kette, die von einer anderen Kette übernommen wurde. Arbeitszeugnis kam von der alten Kette, fristlose Kündigung nun von der neuen Kette.
Die neue Kette schickte ja gleich einen geänderten Arbeitsvertrag danach zu, den ich unterschreiben sollte. Dort durfte ich nicht in EZ kündigen, sonst hätte ich eine Vertragsstrafe zahlen müßen.
Natürlich nie unterschrieben, hatte ja vorher gekündigt.
Chaos, aber seltsamerweise geht es anderen in EZ genauso.
Re: doppelte Kündigung?
Antwort von Hilke+Tabea am 28.04.2009, 10:28 Uhr
Na dann warst Du wirklich eine Karteileiche.
Nachteile eigentlich nicht wirklich, ausser sie schreiben Dir ein neues Arbeitszeugniss, aber da das alte eh schon schlecht war.
Und das mit der fristlosen Kündigung ist so eine Sache. Eine fristlose Kündigung darf lt. BGB § 626 nur "aus wichtigem Grund" erfolgen und muss spätestens zwei Wochen nach dem Ausschlaggebendem Grund erfolgen. Wenn man es drauf anlegen will, könnte man da noch richtig Ärger machen.
Achja und eine sogenannte Änderungskündigung (neuer Vertrag) dürften sie Dir auch nicht so einfach schicken, siehe BGB §613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.
Re: doppelte Kündigung?
Antwort von 32+4 am 28.04.2009, 10:34 Uhr
"Achja und eine sogenannte Änderungskündigung (neuer Vertrag) dürften sie Dir auch nicht so einfach schicken, siehe BGB §613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang."
Das sagte man mir schon im Aktuell
Nachdem K. von R. übernommen wurde, schickten sie allen neue Verträge mit Vertragsstrafklauseln.
Neues Arbeitszeugnis wollte ich damals schon haben, bekam ich bis heute nicht. Naja
Re: doppelte Kündigung?
Antwort von Hilke+Tabea am 28.04.2009, 10:50 Uhr
Das Problem ist halt, das grade die großen Konzerne mit den 400 Euro-Kräften machen, was sie wollen.......
Und aufgrund der eh nicht so rosigen Arbeitsmarktsituation lassen es sich auch fast alle gefallen
du kommst wohl nicht umhin, dir
Antwort von malwinchen am 29.04.2009, 19:07 Uhr
einen anwalt zu nehmen! da sind ja mehrere baustellen in dieser sache enthalten... alleine bekommst du das mit denen schlecht geklärt.
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